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Stagnierender Immobilienmarkt in
Tschechien
Die Preise von Wohnimmobilien in der Tschechischen Republik zeigten
im letzten Quartal des vergangenen Jahres nur minimale Veränderungen.
Während die Preise für Grundstücke ihren leichten Aufwärtstrend
fortgesetzt haben, verzeichnete der HB-Index der tschechischen
Hypothekenbank (Hypotecni banka, HB) in den Bereichen Wohnungen
und Häuser einen sich fortsetzenden leichten Rückgang. Im Vergleich zu
Anfang 2010 (Basis 100) kletterten die Grundstückspreise bis Ende 2012
auf 113,5, die Häuser blieben nach leichtem Auf und Ab eher stabil bei
101,2, während die Preise für Wohnungen (Eigentum und Mietobjekte)
leicht konstant auf 93,6 Prozent des Wertes von Jänner 2010 gefallen
sind.
Graphik: © HB
Interessant sind im Bereich der Wohn-
einheiten die regionalen Besonderheiten.
Der Abwärtstrend der Preise war im vierten
Quartal 2012 besonders in der Region
Mittelböhmen fast doppelt so stark wie im
landesweiten Trend. "Eine verzögerte
Reaktion auf die Preisrückgänge in den
Außenbezirken Prags, aufgrund vieler
Neubauten. Ebenfalls werden
überdurchschnittliche Preisverfalle auch
aus den Regionen Pilsen und Pardubitz
berichtet. Die fallenden Preise betreffen
eher Mietobjekte in Althäusern als
Neubauten", meint Petr Nemecek von der
HB.
Dass der Markt von Einfamilienhäusern
stagniert, lässt sich mit der allgemeinen
Wirtschaftskrise belegen.
"Im letzten Jahr war das Interesse an teuren Häusern über 3 Millionen Kronen (in Prag über 8 Millionen) geringer", so
Nemecek. "Andererseits hat sich vor allem die Nachfrage für Niedrigenergiehäuser erhöht".
Die Grundstückspreise haben sich 2012 als der stabilste Faktor des tschechischen Immobilienmarktes erwiesen. Das
kontinuierliche Wachstum sieht die HB als Indiz für das Vertrauen in Grundstücke als Investition mit geringem Risiko und
geringen Wartungskosten. "Größtes Interesse galt Grundstücken in der Größenordnung von um die 950 m2, in den
Großstädten um sie 650 m2", ergänzt Nemecek.
Die HB errechnet jedes Quartal in Zusammenarbeit mit der Tschechischen Akademie der Wissenschaften den
Immobilenindex für Grundstücke, Häuser und Wohnungen aus einer Kombination von 30 verschiedenen Parametern.
Was ist beim Kauf von Immobilien in Tschechien zu
beachten?
Seit 1. Mai 2011, nach Ablauf der 7-jährigen Übergangsfrist nach dem EU-
Beitritt Tschechiens sind EU-Staatsbürger beim Erwerb von Immobilien in
der Tschechischen Republik ohne Einschränkungen gleichgestellt. Diese
Regelung betrifft sowohl Immobilien aller Art aus Flächen zur land- oder
forstwirtschaftlichen Nutzung.
Beim Einkauf von Immobilien empfiehlt es sich, sich eine "Bescheinigung
über den vorübergehenden Aufenthalt" ausstellen zu lassen. Diese
Bescheinigung ist zwar bei EU-Bürgern keine Pflicht, in der Praxis stellt sie
aber eine Vereinfachung im Behördenverkehr dar.
Die Bescheinigung wird von der Ausländerpolizei nach Vorlage des Personalausweises bzw. Reisepasses, eines Nachweises
über die Krankenversicherung, den aktuellen Mietvertrag für die derzeitige Unterkunft in Tschechien, gegebenenfalls Belegen
über den Aufenthaltszweck (z.B. Arbeitsplatz in CZ) und eines Fotos ausgestellt. Mit der Bescheinigung einher geht auch die
Zuweisung einer "Geburtszahl", einer 10-stelligen Nummer, von denen die letzten Stellen das Geburtsdatum bilden. Diese
"Geburtszahl" vereinfacht die Behördenwege, weil die Identität dadurch sofort nachgewiesen werden kann.
Beim Katastereintrag in das Immobilienkataster des Tschechischen Vermessungs- und Katasteramt (www.cuzk.cz) sollte man
sich kurz vor Kauf der Immobilie im jeweils zuständigen Katasteramt vergewissern, ob der Verkäufer tatsächlich das
Eigentumsrecht darauf besitzt. Für den Kaufvertrag, besonders bei größeren Immobilien, sollte auf jeden Fall auch ein Anwalt
herangezogen werden. Zur Zahlung ist es üblich, die Summe beim Notar zu hinterlegen und die Durchführung der Zahlung an
den Beschluss des Katasteramtes zu koppeln.
Steuern und Gebühren beim Kauf oder Verkauf einer Immobilie in der Tschechischen Republik
Steuern
1) Immobiliensteuer, 2) Grunderwerbsteuer, 3) Einkommenssteuer 4) Mehrwertsteuer
1) Immobiliensteuer (Dan z nemovitosti)
Die Immobiliensteuer ist die einzige Steuer, die den Käufer betrifft. Sobald Sie eine Immobilie in der Tschechischen Republik
erworben haben, ist jährlich die sogenannte Immobiliensteuer (Dan z nemovitosti) zu entrichten. Die Abgabe richtet sich nach
Lage und Größe der Immobilie. So sind beispielsweise für eine Eigentumswohnung (100 m2) im Zentrum von Prag jährlich
etwa 1.000 Tschechische Kronen (etwa 40 € ) an Steuern zu zahlen.
2) Grunderwerbsteuer (Dan z pevodu nemovitosti)
Die Grunderwerbsteuer beträgt 4% vom Kaufpreis oder des von einem zertifizierten Gutachter zum Zeitpunkt des Erwerbs
festgelegten Zeitwertes. Der höhere Wert wird hier als Grundlage bestimmt. Die Grunderwerbsteuer ist fällig, sobald der Kauf
abgeschlossen ist und die Eigentumsübertragung im amtlichen Register eingetragen ist. Zahler der Grunderwerbsteuer ist der
Verkäufer, wobei der Käufer als Bürge für die Zahlung der Steuer auftritt. Deshalb wird der Käufer - für gewöhnlich - vertraglich
verpflichtet, für die Zahlungspflicht des Verkäufers einzustehen. Alternativ hierzu wird die zu entrichtende Grunderwerbsteuer
auf einem Notar-Anderkonto eingezahlt.
Steuerbefreiung- die erste Eigentumsübertragung einer neu gebauten (vorher niemals bewohnten oder benutzten) Immobilie
von einer Juristischen Person der Bauindustrie oder einer Stadt/Kommune auf den Käufer beim Grundbuchamt wird nicht
besteuert.
3) Einkommenssteuer (Dan z prijmu)
Gewinne bei der Veräußerung einer Immobilie in der Tschechischen Republik werden in der Regel dem gesamten
steuerpflichtigen Einkommen hinzugerechnet. Berechnungsgrundlage für Kapitaleinkünfte aus Immobilienverkäufen ist die
Differenz des Veräußerungswertes abzüglich der Anschaffungskosten.
Standard Steuersätze für die Einkommenssteuern:
- für natürliche Personen beträgt der Steuersatz 15% der Bemessungsgrundlage (dies gilt für Bürger der Tschechischen
Republik, EU-Bürger und Nicht-EU-Bürger mit einer langsfristigen Aufenthaltsgenehmigung)
- für juristische Personen beträgt der Steuersatz 19% der Bemessungsgrundlage
- Bemessungsgrundlage für das Einfließen des Gewinns aus dem Verkauf ihrer Immobilie in die Berechnung ihrer
Einkommenssteuer ist der tatsächliche Verkaufspreis der Immobilie abzüglich der Anschaffungskosten.
Steuerbefreiung betrifft Immobilien, in denen der Verkäufer:
- unmittelbar vor dem Verkauf der Immobilie lebte und den Erlös bis zum Ablauf des kommenden Jahres zum Kauf einer
neuen Immobilie verwendet.
- unmittelbar vor dem Verkauf der Immobilie mindestens für 2 Jahre lebte
- nicht in der Immobilie lebte, aber die Immobilie für mindestens 5 Jahre im persönlichen Besitz hatte (dies gilt auch für andere
Immobilien)
4) Mehrwertsteuer (DPH - dan z pridane hodnoty)
- ist der Verkäufer der Immobilie mehrwertsteuerpflichtig, dann wird ein reduzierter Mehrwertsteuer-Satz von 15% auf die
Übertragung einer Wohnung von bis zu 120 m2 und für ein Haus bis zu 350 m2 von der Gesamtbodenfläche angewandt. Die
Übertragung anderer Immobilien oder Grundstücke wird mit dem Normalsatz von 21% Mehrwertsteuer angesetzt.
- der Verkauf von Gebäuden, Wohnungen und gewerblicher Gebäude ist in dem Fall von der Mehrwertsteuer freigestellt, wenn
die Übertragung drei Jahre nach dem Erwerb des Eigentums oder seiner Abnahme statt findet
- wenn obengenannten Bedingungen nicht entsprochen wird, wird der Normalsatz von 21 % der Mehrwertsteuer auf die
Übertragung eines Wohngebäudes, Hauses oder Wohnung angewandt. Ausnahmen gelten für Unterkünfte, die sozialen
Zwecken dienen.
Anmerkung:
In der Tschechischen Republik wird keine Stempelgebühr (wie in einigen westeuropäischen Ländern üblich) erhoben.
Sonstige Gebühren
Rechtsdienstleistungen
einschließlich der Kaufverträge, Vorbereitung der Eigentumsübertragung beim Katasteramt, Überprüfung von
Unterschriften auf dem Kaufvertrag: 5.900 Tschechische Kronen (etwa 240 €)
Schätzungen
Der Preis für die von einem beglaubigten Gutachter ausgefertigte Schätzung hängt vom Typ der Immobilie und vom
Schwierigkeitsgrad der Schätzung ab. Durchschnittlich werden folgende Preise veranschlagt:
- Wohnung: 2.000 bis 4.000 Tschechische Kronen (etwa 80 € bis 160 €)
- Haus: 4.000 bis 7.000 Tschechische Kronen (etwa 160 € bis 280 €)
- Grundstücke: 1.500 bis 3.000 Tschechische Kronen (etwa 60 € bis 120 €)
Eintragung ins Register der Katasteramtes
Der Antrag zur Registrierung der Eigentumsrechte für jeden Einzelnen oder beide Parteien zusammen, gemäß Abmachung:
1.000,-- Tschechische Kronen (etwa 40 €)
Kautionen beim Notar
Diese sind durch den Tschechischen Staat geschützt. Gebühren werden aus Standardwert-Tabellen errechnet:
beispielsweise errechnet sich für eine Immobilie mit einem Wert von 10 Millionen Tschechische Kronen (etwa 400.000 €)
eine Gebühr von ca. 23.600 Tschechische Kronen (etwa 950 €)
Kautionen beim Rechtsanwalt
Diese sind im allgemeinen preiswerter als Kautionen beim Notar - jedoch sind diese nicht durch den Staat geschütztes
Katasteramtes zu koppeln. Quelle: http://www.bohemiadelsol.com
Geringeres Interesse an teuren
Wohnungen
Blau: Wohnungen - Rot: Häuser - Grün: Grundstücke