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Ab Freitag, 9.10., 0h:

• Schließung von Spielbars und Casinos
• Schließung von Indoor-Sportplätzen (Ausnahme Turnen für Volksschüler)
• Schließung von Schwimmbädern und Wellnesseinrichtungen, wenn sie nicht gesundheitlichen Zwecken dienen
• Verbot von Zoobesuchen
• Keine Aktivitäten von Hobby- und Freizeitgruppen für Kinder von 6-18 Jahren
Sperrstunde für Restaurants, Bars und andere gastronomische Einrichtungen um 20h, danach Take-away-Betrieb mittels Ausgabefensters möglich (verschärft am 14.10.)
Maximal vier Personen an einem Tisch in gastronomischen Betrieben (verschärft am 14.10.)
Verbot von Live-Musik und Tanz in Lokalen (verschärft am 14.10.)
• Verbot von öffentlichem W-LAN
• Einkaufszentren und Geschäfte dürfen nur in Gruppen von maximal zwei Personen betreten werden

Maßnahmen ab Montag, 12.10., 0h:

• Verbot aller kulturellen, sportlichen und gesellschaftlichen Veranstaltungen für Amateure und Profis
• Verbot aller Gottesdienste, Schließung von Theatern und Kinos
• Beschränkung der Teilnehmerzahlen an Hochzeiten oder Beerdigungen auf maximal 30 Personen
• Beschränkung des Versammlungsrechtes auf maximal 500 Personen. Die Teilnehmer müssen Masken tragen
• Anwesenheitsverbot für Studenten an der Universitäten mit Ausnahme des klinischen und praktischen Unterrichts im Medizinbereich und Praktika in medizinischen und pharmazeutischen Studien
• Einschränkungen im Unterricht bei Schulen außerhalb der Schulpflicht, Berufsschulen, Lehrgängen u.ä.
Schulklassen in Grundschulen werden in zwei Gruppen geteilt, die abwechselnd eine Woche Unterricht in der Schule haben, eine Woche nicht (verschärft am 14.10.: Homeschooling für alle Schüler). (Lockerung am 18.11.: Präsenznterricht für 1. und 2. Klasse Volksschule unter permanenter Maskenpflicht)
• Verbot des Betreibens von Kunst- und Sprachschulen außer bei Einzelunterricht
• Verbot von schulischen Freizeitzentren und Schulklubs
Schulschließung an den Fenstertagen 26.10. und 27.10. (Feiertag 28.10.)
• Behörden und Institutionen arbeiten ab 12.10. nur an zwei Tagen pro Woche, jeweils fünf Stunden

Die Regierung stellt Gelder für Sofortmaßnahmen für eine Änderung des Krankenversicherungsgesetzes und Unterstützungen für Eltern zur Verfügung.

Verschärfungen ab Mittwoch, 14.10., 0h:

• Homeschooling für alle Schüler - Ausnahme Spezialschulen (Aufgehoben für 1. und 2. Klasse Volksschule am 18.11.)
• Schließung aller Restaurants, Bars und Kneipen bis voraussichtlich 12.12. Take-away von Speisen (keine Getränke!) von 6-20h über ein Ausgabefenster möglich
• Alkoholverbot im öffentlichen Raum bis voraussichtlich 12.12.
• Es dürfen sich nur noch sechs Personen treffen

Gesundheitsminister Roman Prymula kündigte kostenlose Tests für alle Bewohner des Landes an. Premier Andrej Babiš kündigte an, Mittel zur Entschädigung von Unternehmern, Künstlern und für die Reisebranche zur Verfügung zu stellen.

Verschärfungen ab Mittwoch, 21.10., 0h:

• Maskenpflicht auch im Freien, wenn der Abstand von 2 Metern zu anderen Personen nicht eingehalten werden kann
• Maskenpflicht im Auto, wenn sich darin haushaltsfremde Personen befinden

Donnerstag, 22.10., 6h: LOCKDOWN!

• Alle Geschäfte bleiben geschlossen. Ausnahme: Grundversorgung wie Lebensmittel, Apotheken, Drogerien, Optiker, Tankstellen, EDV+Zubehör
• Hotels und Pensionen sind nur noch für Dienstreisen oder als Quarantäneräume, nicht aber für touristische Reisen geöffnet.
• Einschränkung der Bewegungsfreiheit. Erlaubt sind nur noch Wege zur Arbeit, zum Einkauf, zu Arztbesuchen, für Hilfestellungen, zur Bewegung "in Parks und in der freien Natur" (max. 2 Personen, ab 23.11. max. 6 Personen, die nicht im gemeinsamen Haushalt leben), für Verwandtenbesuche, zu Behörden, für Ausländer zur Fahrt aus Tschechien, für Tschechen und Personen mit Aufenthaltsgenehmigung zur Fahrt an den Wohnort

Weiterer Artikel:

Verschärfungen am 27.10.:

• Einzelhandel darf nur noch Montag bis Samstag jeweils von 5h bis 20h öffnen (ab 18.11. Öffnungszeiten 5h bis 21 h, ab 23.11. 5h bis 23h. Der Heimweg ab 23h fällt nicht in die nächtliche Ausgangssperre). Am Sonntag müssen die Geschäfte geschlossen halten.
• Neue Ordnung für Märkte: Abstand zwischen den Ständen nicht weniger als zwei Meter und maximal 20 Personen auf 400m²


Ausgangssperren ab 28.10.:

• Ab 28.10. gelten nächtliche Ausgangssperren von 21h bis 4.59Seit 23.11. nur noch von 23h bis 4.59 Uhr. Ausnahme ist der Weg zur oder von der Arbeit. 

Die allgemeinen Verordnungen findet man hier (tschechisch).
Die Verordnungen zum Lockdown findet man hier zum Download (PDF, tschechisch).


Corona-Reisekarte. Einreise aus

- Grünen Ländern: Einreise frei
- Orangen Ländern: Einreise nur mit negativem PCR-Test bzw. angeordnete Quarantäne. Vor der Einreise ein Einreiseformular (http://www.prijezdovyformular.cz) ausfüllen. Grenzpendler und grenzüberschreitende Schüler bzw, Studenten: Einreise frei. Bei Aufenthalten zu Geschäftsterminen oder Verwandtenbesuchen: Einreise frei, der Reisegrund muss bei einer etwaigen Kontrolle glaubhaft gemacht werden. Transitfahrten unter 12 Stunden: Einreise frei.
- Roten Ländern: Einreise nur mit negativem PCR-Test bzw. angeordnete Quarantäne. Vor der Einreise ein Einreiseformular (http://www.prijezdovyformular.cz) ausfüllen. Bei Aufenthalten zu Geschäftsterminen oder Verwandtenbesuchen: Einreise frei, der Reisegrund muss bei einer etwaigen Kontrolle glaubhaft gemacht werden. Transitfahrten unter 12 Stunden: Einreise frei.
Notstandsmaßnahmen in der Tschechischen Republik
14.10.2020, aktual. 23.11.2020
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AUFGRUND DER AKTUELLEN NOTSTANDSMASSNAHMEN MUSS DIE RUBRIK 

"WIRTSCHAFTS-VERANSTALTUNGEN" 

LEIDER AUSFALLEN
Reise-Ampel: Stand 30.11.2020
Montag, 16.11.:

Präsentation des fünfstufigen Anti-Epidemie-Systems (PES, Anm.: Wortspiel im Tschechischen. pes = Hund).
pes2
Die Risikosituation wird laufend bewertet. Ausgangspunkt ist Stufe 5 (violett). Sollte die Risikositiation konstant unter 76 liegen, so kann in die Phase 4 übergegangen werden, was weitere Lockerungen bedeutet. Wenn der Wert konstant unter 20 liegt, so ist die Stufe 1 (grün) erreicht... Information zu den einzelnen Phasen (tschechisch)

Montag 23.11.
Übergang in die Phase 4 nach dem Anit-Epidemie-Systems. Die nächtliche Ausgangssperre gilt nunmehr noch zwischen 23h und 4.59 Uhr. Hochzeiten, Begräbnisse und Gottesdienste sind wieder mit 20 Teilnehmern möglich. Es dürfen sich wieder bis zu sechs haushaltsfremde Personen treffen. Die zur Öffnung berechtigten Geschäfte dürfen nun wochentags bis 23h offen halten. Im Outdoor-Bereich ist der Verkauf von Christbäumen, Karpfen und Weihnachtsware innerhalb der Handelszeiten erlaubt.

Die allgemeinen Verordnungen findet man hier (tschechisch).
Die Verordnungen zum Lockdown findet man hier zum Download (PDF, tschechisch).

Der Nationale Notstand wurde bereits zweimal verlängert und gilt vorerst bis 12. Dezember 2020.
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