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Zusätzliches Hilfspaket für Covid-19-Geschädigte genehmigt
18.06.2020
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Löhne in Tschechien
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Die Abgeordnetenkammer genehmigte finanzielle Erleichterungen für Unternehmen, Beiträge an Kommunen und Entschädigungen für medizinische Einrichtungen.
Die Liste der wichtigsten und einflussreichsten Unternehmen in Tschechien
Gegen die  Empfehlung des Senats sprach sich die Ministerin für Arbeit und Soziales, Jana Maláčová (ČSSD), aus. Ihrer Meinung nach würde die Senatsversion einen unverhältnismäßigen Eingriff in das Staatsbudget in Höhe von 25,5 Milliarden Kronen bedeuten. Die genehmigte Version würde dagegen das Budget nur mit 13,5 Milliarden Kronen belasten und ihrer Meinung nach werden damit 88 Prozent der Unternehmen abgedeckt, etwa 233.000, rechtfertigte sich die Ministerin. Maláčová merkte an, dass in Firmen mit mehr als 50 Mitarbeitern das sogenannte Antivirus-B-Programm auch für Arbeitnehmer gilt, die nur vier Tage in der Woche arbeiten. Maláčová zufolge wird der Erlass der Versicherungsprämien bis zum 1,5-fachen des Durchschnittslohns möglich sein, was bedeutet, ausgehend vom vergangenen Jahr, dass die Basis zirka 51.700 Kronen ist. Der Sozialversicherungsverzicht ist somit mit etwa 12.700 Kronen begrenzt. Nach Angaben des Arbeitsministeriums müssen die Unternehmer für den Erlass keinen Antrag stellen, sondern lediglich die Bezirksverwaltung monatlich informieren, dass sie die Hilfeleistung in Anspruch genommen haben. Die Überprüfungen werden im Nachhinein von den Behörden durchgeführt.

Bisher hat der Staat zwei Formen von Hilfeleistungen aus dem Antivirus-Programm beschlossen. Im Antivirus-Programm A wurden 80 Prozent für Löhne von Personen in Quarantäne oder Lohnkosten für Mitarbeiter von wegen Covid-19 geschlossenen Betrieben bis zu 39.000 Kronen brutto entschädigt. Eine weitere Umterstützung in Form eines Lohnausgleichs von 60 Prozent gibt es für Betriebe, die ihre Produktion aufgrund von Arbeitskräftemangel oder Rohstoffmangel drosseln mussten und dadurch Marktanteile verloren. Diese Entschädigung ist ebenfalls auf maximal 29.000 Kronen Bruttolohn limitiert. 

Kommunen werden auch entschädigt
Auf Veranlassung des Senats genehmigte die Abgeordnetenkammer auch eine Gesetzesänderung, auf deren Grundlage die Kommunen einen einmaligen Beitrag von 1.200 CZK pro Einwohner aus dem Staatshaushalt erhalten können, um den Mangel an Steuereinnahmen auszugleichen. Finanzministerin Alena Schillerová unterstützte die Änderung. Die Regierung wollte ursprünglich den Gemeinden mit einem Sondergesetz helfen, der Senat bestand jedoch auf rasche und unkomplizierte Hilfe. Damit die Gesetzesänderung in Kraft treten kann, ist die Unterschrift des Präsidenten noch erforderlich.

Die Entschädigung soll die Ausfälle ersetzen, die Kommunen und Regionen durch die Zahlung des sogenannten Entschädigungsbonus durch gemeinsame Steuern verlieren, das heißt im Klartext, Unterstützungen für Unternehmer, die von den wirtschaftlichen Auswirkungen der Epidemie betroffen sind. Laut Schillerová würden die Gemeinden dadurch 4,5 Milliarden Kronen verlieren. An Entschädigungsgeldern werden ihnen nun 12,8 Milliarden Kronen zur Verfügung stehen. Der Überschuss sollte für Straßenreparaturen und weitere Sozialprogramme eingesetzt werden, sagte die Ministerin vor den Abgeordneten.

Weitere Erleichterungen betreffen die Beherbergungsdienste oder Eintrittskarten für Kultur- und Sportveranstaltungen. Für diese Branchen wurde der Mehrwertsteuersatz von 15 Prozent auf zehn Prozent gesenkt. 

Geld für medizinische Einrichtungen
Zusätzlich zu den bereits erörterten Hilfsregelungen genehmigte die Abgeordnetenkammer auch einen Regierungsentwurf in der Senatsfassung, wonach ein Budget von 30,5 Milliarden Kronen für die Entschädigung von medizinischen Einrichtungen beschlossen wurde. Bestimmt sind die Gelder für medizinische Betriebe, die aufgrund der Coronavirus-Epidemie hohe Einbußen hatten. Einzelheiten zur Auszahlung der Gelder werden vom Gesundheitsministerium in einem Ausgleichsdekret festgelegt. Gesundheitsminister Adam Vojtěch unterstützte die Maßnahmen, die nur noch auf die Unterschrift des Staatsoberhauptes warten. Laut Vojtěch sind in dem Dekret auch Abgeltungen für Angehörige der Gesundheitsberufe, die als Belohnung anzusehen sind, berücksichtigt. Es sollte ab Juli wirksam sein. 
Bild: Dave Souza, Own work, CC BY-SA 4.0
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HILFSGELDER
Der Staat wird Unternehmen mit bis zu 50 Angestellten vom Juni bis August die Sozialversicherung erlassen. Voraussetzung ist jedoch, dass in der Krisenzeit nicht mehr als ein Zehntel der Beschäftigten entlassen und die Löhne gegenüber dem März nicht um mehr als zehn Prozent gesenkt wurden. Dies wurde vom Parlament als Teil eines Hilfspakets für Unternehmer genehmigt. Die Abgeordneten lehnten jedoch die Vorschläge des Senats ab, wonach die Ausnahme-regelung für Unternehmen mit bis zu 150 Beschäftigten gelten sollte.  
25.6., 20h
Restaurace Zvonařka
Prag 2, Šafaříkova 1

7.7., 19h
Restaurace Sněmovna
Prag 1, Jakubská 5

14.7., 18h
Restaurace U Partíka
Litvínov (Region Aussig), Valdštejnská 282

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ENGLISCHSPRACHIGE VERANSTALTUNGEN
IN TSCHECHIEN:

10.9., 18.30
Base Chruchill II
Prague 2, Italská 67

24.9., 9h
British Chamber
Prague 1, Václavské nám. 19
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