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Gehaltsberechnung
2020 in Tschechien:
Was verdient man in Tschechien
und wie errechnet sich der Nettolohn
Wirtschafts-veranstaltungen
Nettolohn,
Bruttolohn oder Arbeitskosten. Es gibt verschiedene Varianten, wie sich der
Nettolohn für die Arbeitnehmer zusammensetzt. Das Abrechnungssystem ist ähnlich
wie in Deutschland oder Österreich.
Doch
es gibt Unterschiede. Neben dem vereinbarten Bruttolohn zahlt der
Arbeitgeber 24,8 Prozent Sozialversicherung und 9 Prozent
Krankenversicherung zusätzlich zum vereinbarten Bruttolohn. Die
Bemessungsgrundlage richtet sich ebenfalls nach dem vereinbarten
Bruttolohn. Kinderbeihilfen und Ansprüche auf andere
Steuervergünstigungen und Nachlässe haben keinen Einfluss auf die
Berechnung der Versicherungspflicht des Arbeitgebers.
Beispiel:
Frau
Pavla hat einen Bruttomonatslohn von 40.000 Kronen (1.588,- Euro).
Die Lohnkosten des Arbeitgebers betragen 53.520 Kronen (2.124,-
Euro). Sozialversicherungsabgabe = 24,8 Prozent von 40.000 Kronen
ergibt 9.920 Kronen (394.- Euro);
Krankenversicherung = 9 Prozent von 40.000 Kronen ergibt 3.600 Kronen
(143,- Euro).
Die
von den Arbeitnehmern einbehaltenen Steuersätze liegen bei 6,5
Prozent bei der Sozialversicherung und 4,5 Prozent bei der
Krankenversicherung, berechnet vom Bruttolohn. Dazu kommt die
Einkommensteuer von 15 Prozent, die vom Superbruttolohn, d.h.
Bruttolohn zuzüglich des Arbeitgeberanteils, berechnet wird.
Ab
dem Jahr 2020 muss jeder Mitarbeiter mindestens 1.971 CZK (78,- Euro)
an die Krankenkasse abliefern, was 13,5 Prozent des ebenfalls ab dem
Jahr 2020 gültigen Mindestlohns von 14.600 CZK ( 580,- Euro)
entspricht. Dies gilt beispielsweise auch für Teilzeitbeschäftigte
mit weniger Einkommen oder Menschen ohne Einkommen (z.B. Teilhaber
eine Firma). Die Abgabe muss vom Versicherten entrichtet werden.
Ab
dem Jahr 2020 wird auch eine Solidaritätssteuer von 7 Prozent auf
monatliche Bruttolöhne, die höher als 139.340 CZK (5.530,- Euro)
sind, erhoben.
Berechnung
von Nettolöhnen und Steuerrabatten
Bei
der Berechnung der Einkommensteuer können Steuerrabatte gewährt
werden, wenn der Arbeitnehmer eine Steuererklärung beim Arbeitgeber
unterzeichnet hat. Jeder Mitarbeiter mit einer unterschriebenen
Steuererklärung kann die Steuergutschrift in Höhe von 2.070 CZK
(82,- Euro) formlos beanspruchen. Weitere mögliche monatliche
Steuerminderungen sind: Studentenrabatt (335 Kronen, 13,30 Euro),
ZTP/P-Behindertenkarteninhaber
(1.345 Kronen, 53,40 Euro), Behinderung ersten und zweiten Grades
(210 Kronen, 8,30 Euro), Behinderung dritten Grades (420 Kronen, 17,-
Euro).
Frau
Pavla aus dem vorherigen Beispiel wendet bei der Berechnung des
monatlichen Nettolohns nur die Steuergutschrift pro Steuerzahler an.
Wie viel erhält sie schließlich auf ihr Konto?
Die Sozialversicherung vermindert den Bruttolohn in Höhe von 2.600 CZK/104 Euro (40.000 CZK/1.588,-
Euro x 6,5 Prozent), die Krankenversicherung in Höhe von 1.800 CZK/71,45 Euro (40.000 CZK x 4,5 Prozent). Der Superbruttolohn beträgt
53.600 CZK, daher beträgt die Einkommensteuer 5.970 CZK/237 Euro
(53.600 CZK/2.124,- Euro x 15 Prozent minus 2.070 CZK/82,- Euro).
Frau Pavla bekomt daher 29.630 CZK (1.176,- Euro) auf ihr Bankkonto.
Der Nettolohn von Frau Pavla beträgt somit nur 55,4 Prozent des
Superbruttolohns (29.630 CZK/1.176 Euro von 53.520 CZK/2124,-
Euro).
Steuererleichterungen
mit Kindern
Für
das erste Kind beträgt der monatliche Steuervorteil 1.267 Kronen
(50,- Euro), für das zweite Kind 1 617 Kronen (64,- Euro) und für
das dritte und die nächsten Kinder 2 017 Kronen (80,- Euro). Bei
kleineren Einkommen kann diese Konstellation dazu führen, dass der
Nettolohn höher als der Bruttolohn sein kann.
Beispiel:
Der angestellte Herr Pavel hat drei Kinder. Der Bruttolohn von Herrn
Pavel beträgt 21.000 CZK (834,- Euro).
Berechnungsverfahren:
Krankenversicherung
des Arbeitgebers: 1.890 CZK/75 Euro
Sozialversicherungsbeitrag
des Arbeitgebers: 5.208 CZK/207,- Euro
Superbruttogehalt:
28.100 CZK/1.115 Euro
Krankenversicherung
für Arbeitnehmer: 945 CZK/37,51 Euro
Arbeitnehmersozialversicherung:
1.365 CZK/54 Euro
Gesamtsteuergutschrift:
2.070 CZK/82,- Euro
Steuervorteile
(3 Kinder): 4.901 CZK/195 Euro
Steuerbonus:
2.756 CZK/109,- Euro
Nettolohn
des Arbeitnehmers :21.446 CZK/851 Euro