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Darf eine Person gleichzeitig sowohl Finanzminister, der in seiner Funktion über die Höhe der Agrarförderungen bestimmt, als auch Inhaber eines Agrarkonzerns sein, der einen Großteil dieser Förderungen erhält? Mit dieser Frage war 2017 das tschechische Parlament konfrontiert und verabschiedete nach langen Debatten die sogenannte "Lex Babiš" - ein Gesetz gegen den Interessenkonflikt von führenden Politikern, die auch in der Wirtschaft tätig sind. Weil dieses Gesetz in der Endphase der Koalitionsregierung zwischen dem damaligen Premier Bohuslav Sobotka (ČSSD) und Finanzminister Andrej Babiš (ANO), quasi als Bestandteil des Wahlkampfes zustande kam, hatte es den Nachgeschmack, dass es sich vornehmlich gegen eine einzige Person richtet: nämlich den Milliardär Babiš.

Nach fast dreijährigem Rechtsstreit hat der Verfassungsgerichtshof mit seinem Urteil Klarheit geschaffen. Die obersten Richter entschieden, dass die Einwände, die gegen das Gesetz vorgebracht worden sind, aus verfassungsrechtlicher Sicht nicht relevant seien. "Der Schutz des Eigentumsrechts wird durch das Gesetz nicht eingeschränkt. Ich möchte im Gegenteil auf den Artikel 70 der Verfassung hinweisen. Dort steht: Ein Regierungsmitglied darf keine Tätigkeiten ausüben, die im Widerspruch zu seiner Funktion stehen, wobei Details in einem Gesetz festgelegt werden", kommentierte Verfassungsrechtler Jan Kudrna gegenüber dem tschechischen Rundfunk.

Das Urteil ist eine Niederlage sowohl für den Hauptbetroffenen, Premier Babiš, als auch für Staatspräsident Zeman, der sich gegen das Gesetz gestellt hat. Sowohl die Regierungspartei ANO als auch Zeman argumentierten, die "Lex Babiš" greife in unangemessener Art und Weise in die Eigentumsrechte von Regierungsmitgliedern ein und beschränke das Recht auf Unternehmertum. "Jedes im Gesetz verankerte Recht, im gegebenen Fall das Recht, sich um einen öffentlichen Auftrag, einen Investitionsanreiz oder Fördergeld zu bewerben, muss ohne Diskriminierung gewährleistet sein. Dazu gehört unter anderem auch eine Diskriminierung aufgrund von Eigentum oder der öffentlichen Stellung", argumentierte Zeman über seinen Sprecher Jiří Ovčáček vor dem Urteil.

Babiš und Zeman müssen die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes akzeptieren. "Ich respektiere das Urteil, halte es aber für absurd. Ich habe mich immer an das Gesetz gehalten und werde auch weiter unsere Gesetze achten", reagierte Premier Babiš auf den Richterspruch. Vonseiten des Präsidenten hieß es, er sei froh, dass nach so langer Zeit endlich ein Urteil in dieser Sache gefällt sei. Zeman werde die Entscheidung respektieren, sagte Ovčáček.
Verfassungsrichter entschieden gegen Babiš 
und Zeman
27.02.2020
Bild: Facebook/ANO
Mit großer Spannung wurde das Urteil des Brünner Verfassungs-gerichtshofes erwartet, der von der Partei ANO des Premierministers Andrej Babiš und von Staatspräsident Miloš Zeman angerufen worden war. Drei Jahre nach Erlass wurde die sogenannte "Lex Babiš" als verfassungs-konform bestätigt, und somit die Einwände von ANO und Zeman zurückgewiesen. Der Verfassungsgerichtshof unter dem vorsitzenden Richter Pavel Rychetský befand die Einwände zum Gesetz als irrelevant. Somit ist der Parlamentsbeschluss von 2017 voll und ganz bestätigt.
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v.l.n.r. Premier Andrej Babiš, Präsident Miloš Zeman
2.3., 18h
Stopkova pivnice
Brünn, Česká 5

4.3., 18.30
U Medvídků
Prag 1, Na Perštýně 7

5.3., 19.30
Obecní dům
Prag 1, Nám. Republiky 5
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ENGLISCHSPRACHIGE VERANSTALTUNGEN
IN TSCHECHIEN:

5.3., 9h
BritCham Prague
Prague 1, Na Florenci 15

14.3., 19h
Grand Hotel Bohemia
Prague 1, Králodvorská 4
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