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Handelsrechtsreform 2014: GmbH-Gründung mit 1 Krone möglich
Das völlig neu konzipierte Gesetz KorpG setzt ab 2014 das derzeit geltende Handelsbuchgesetz (HGB) außer Kraft. Neu ist die zwingende Trennung zwischen Zivil- und Handelsrecht. Das Handelsrecht wird künftig nur mehr ein Teilgebiet des Zivilrechts sein. Weitere Punkte sind Erleichterungen bei der Gründung von Unternehmen, Stärkung der Vertragsfreiheit und Auffassungsänderungen bei Kapitalgesellschaften.
Schwerpunktthema: Immobilien in Tschechien
Erleichterungen bei Gründung von Unternehmen Ein Gesellschafter einer Ein-Mann-Gesellschaft ist nun nicht mehr auf eine Gesellschaft beschränkt, sondern kann nun nach dem KorpG mehrere Ein-Mann-Gesellschaften gründen und auch bei mehreren Gesellschaften Gesellschafter sein. Bei der Gründung einer Ein-Mann-GmbH ist nun statt eines Mindestkapitals von 200.000 Kronen nur mehr eine Krone notwendig. Hintergrund ist, dass der Gläubigerschutz nicht mehr durch das Stammkapital, sondern durch die Vermögensverwaltung der GmbH sowie durch Vorschriften des Insolvenzgesetzes erfolgen soll. Auffassungsänderungen bei Kapitalgesellschaften Bei der AG (a.s.) können sich die Firmengründer zwischen einer monistischen Struktur (Hauptversammlung und Verwaltungsrat mit statutarischem Direktor) und einer dualistischen Struktur (Hauptversammlung, Aufsichtsrat und Vorstand) entscheiden. Bei ersterer Variante ist es möglich, dass die Funktion des Direktors von einem Mitglied des Verwaltungsrates ausgeübt wird. Bei einer OHG (v.o.s.) kann man nun als Gesellschafter seine Einlage auch durch Arbeit oder Dienstleistungen erbringen, allerdings muss dies im Gesellschaftsvertrag von allen Gesellschaftern ausdrücklich dokumentiert sein. Stärkung der Vertragsfreiheit Das KorpG hält sich nun mehr an die Verfassung und schreibt nur mehr zwingende Regeln vor, wo diese notwendig erscheinen. Es überlässt die Gestaltung der Verträge den Vertragspartnern.
Entwicklung der Immobilienpreise in Tschechien im Jahr 2012
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