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Löhne und Gehälter
Handelsrechtsreform 2014: GmbH-Gründung
mit 1 Krone möglich
Das völlig neu konzipierte Gesetz KorpG setzt ab 2014
das derzeit geltende Handelsbuchgesetz (HGB) außer
Kraft. Neu ist die zwingende Trennung zwischen Zivil-
und Handelsrecht. Das Handelsrecht wird künftig nur
mehr ein Teilgebiet des Zivilrechts sein. Weitere Punkte
sind Erleichterungen bei der Gründung von
Unternehmen, Stärkung der Vertragsfreiheit und
Auffassungsänderungen bei Kapitalgesellschaften.
Schwerpunktthema: Immobilien in Tschechien
Erleichterungen bei Gründung von Unternehmen
Ein Gesellschafter einer Ein-Mann-Gesellschaft ist nun nicht mehr auf eine Gesellschaft
beschränkt, sondern kann nun nach dem KorpG mehrere Ein-Mann-Gesellschaften gründen und
auch bei mehreren Gesellschaften Gesellschafter sein.
Bei der Gründung einer Ein-Mann-GmbH ist nun statt eines Mindestkapitals von 200.000 Kronen
nur mehr eine Krone notwendig. Hintergrund ist, dass der Gläubigerschutz nicht mehr durch das
Stammkapital, sondern durch die Vermögensverwaltung der GmbH sowie durch Vorschriften des
Insolvenzgesetzes erfolgen soll.
Auffassungsänderungen bei Kapitalgesellschaften
Bei der AG (a.s.) können sich die Firmengründer zwischen einer monistischen Struktur
(Hauptversammlung und Verwaltungsrat mit statutarischem Direktor) und einer dualistischen
Struktur (Hauptversammlung, Aufsichtsrat und Vorstand) entscheiden. Bei ersterer Variante ist
es möglich, dass die Funktion des Direktors von einem Mitglied des Verwaltungsrates ausgeübt
wird.
Bei einer OHG (v.o.s.) kann man nun als Gesellschafter seine Einlage auch durch Arbeit oder
Dienstleistungen erbringen, allerdings muss dies im Gesellschaftsvertrag von allen
Gesellschaftern ausdrücklich dokumentiert sein.
Stärkung der Vertragsfreiheit
Das KorpG hält sich nun mehr an die Verfassung und schreibt nur mehr zwingende Regeln vor,
wo diese notwendig erscheinen. Es überlässt die Gestaltung der Verträge den Vertragspartnern.
Entwicklung der Immobilienpreise
in Tschechien im Jahr 2012