Die tschechische Regierung hat beschlossen, die Einschränkungen wegen Corona ab 1.3.2021 weiter zu verschärfen. Es wird nicht mehr möglich sein, sich mit Verwandten zu treffen. Es ist nun auch Pflicht, eine Atemschutzmaske FFP2 in Geschäften oder öffentlichen Verkehrsmitteln zu tragen. In der Öffentlichkeit in bebauten Gebieten ist zumindestest ein OP-Maskenchutz erforderlich. Die vor Kurzem eröffneten Schulen und Kindergärten werden wieder geschlossen.
Die Einschränkungen im Detail
1) Bewegungseinschränkungen
Die Regierung hat beschlossen, den Personenverkehr drastisch einzuschränken. Daher dürfen die Personen in keinen Bezirk mehr reisen in dessen Hoheitsgebiet sie keinen ständigen Wohnsitz haben. Dies gilt auch für das Gebiet von Prag.
"Für die Zwecke dieser Maßnahme gilt der Wohnsitz als akzeptierter Freizeitbereich, wenn sich die Person zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der neuen Bestimmungen und danach permanent mit den gleichen Familienmitgliedern im Haushalt aufhält." heißt es in der Regierungsverordnung.
Ausnahmen von dieser Regelung sind zum Beispiel:
- zur Arbeit reisen, reisen, um die notwendigen Bedürfnisse von Verwandten und Verwandten oder die Bedürfnisse einer anderen Person zu befriedigen (z. B. Freiwilligenarbeit, Nachbarschaftshilfe),
- Bereitstellung von Kinderbetreuung, Tierpflege, Entsorgung von Abfällen, notwendige Reisen zu medizinischen Einrichtungen oder zur Inanspruchnahme sozialer Dienste, einschließlich der erforderlichen Begleitung von Verwandten und nahen Verwandten, sowie zu tierärztlichen Pflegeeinrichtungen;
- Reisen, um dringende offizielle Angelegenheiten zu erledigen, einschließlich erforderlichen Begleitpersonen, Verwandte oder nahe stehende Personen;
- Ausübung von Berufen oder Tätigkeiten zur Gewährleistung von Sicherheit, innerer Ordnung und Krisenbewältigung, Gesundheitsschutz, Bereitstellung von Gesundheits- oder Sozialleistungen, einschließlich Freiwilligenarbeit, individueller geistlicher Betreuung und Dienstleistungen, öffentlicher Verkehrsmittel und anderer Infrastruktur, Dienstleistungen für die Bevölkerung, einschließlich Lieferservice und tierärztliche Versorgung,
- Teilnahme an einer Beerdigung mit einer Anzahl von höchstens 15 Personen, Teilnahme an Ausbildungen, einschließlich Praktika und Prüfungen.
- Teilnahme an kollektiven Feiertagsveranstaltungen (Veranstaltungen von großem nationalem Interesse oder große Sportereignisse oder Wettbewerbe),
- zum Zweck von Wahlen und Versammlungen von juristischen Personen in der Gemeinde ihres Sitzes unter bestimmten Bedingungen. Reisen um zum Ort ihres ständigen Wohnsitzes zurückzukehren, Ausreise aus der Tschechischen Republik.
2) Verbot von Einzelhandelsverkäufen
Die meisten Geschäfte schließen ebenfalls am 1. März, mit Ausnahme der folgenden:
- Lebensmittelgeschäfte, Kraftstoffvorräte und andere Notwendigkeiten für den Betrieb von Fahrzeugen auf Straßen;
- Bestattungsdienste, Einbalsamierung und Konservierung, Einäscherung menschlicher Überreste, einschließlich der Platzierung menschlicher Überreste in Urnen;
- Betrieb von Autowaschanlagen ohne Bedienungspersonal,
- Haushaltswaren- und Baumärkte, wo Möbel, Teppiche und andere Bodenbeläge nicht als Haushaltswaren gelten;
- Sammel- und Einkaufsmöglichkeiten für Rohstoffe und Kompostierungsanlagen,
- Taxis oder andere vertraglich vereinbarte Personenbeförderungsdienste,
- Einrichtungen, in denen psychodiagnostische Untersuchungen durchgeführt werden, die notwendig sind und die gesetzlich vorgeschriebene Voraussetzung für die Behandlung erfüllen, sofern die Dienstleistung von einem Anbieter erbracht wird, der sich mit einem Kunden persönlich treffen muss.
3) Besuch bei Verwandten und Familie
Besuche von Verwandten oder Familien sind ab sofort verboten. Ein Besuch ist nur möglich, wenn die erforderlichen Maßgaben erfüllt werden oder wenn eine gewisse Notwendigkeit vorliegt z. B. in Begleitung eines Arztes oder Begleitung in eine Praxis.
Besuche von Freunden zwischen den Bezirken sind ebenfalls verboten. Die einzige Ausnahme ist Pflegebedarf, beispielsweise nach einem Unfall.
Für Reisen zur Arbeit außerhalb des Distrikts ist beispielsweise eine Bestätigung des Arbeitgebers erforderlich, für Reisen zu einem Arzt oder zu Büros außerhalb des Distrikts eine eidesstattliche Erklärung oder ein Formular mit Ort, Zeit und Ziel der Reise. Einkäufe sind nur innerhalb des Distrikts in der erforderlichen Anzahl von Personen möglich.
4) Atemschutzmasken oder Mundschutz müssen ebenfalls öffentlich getragen werden
Neu ist, das in der Öffentlichkeit mindestens ein OP-Mundschutz getragen werden muss. "Überall im bebauten Gebiet muss mindestens ein OP-Mundschutz getragen werden. Wohin Sie auch gehen, egal wie weit Sie von anderen entfernt sind", verkündete Gesundheitsminister Jan Blatný. Die Ausnahme gilt nur, wenn sich Personen allein in der Natur aufhalten, sie gilt beispielsweise auch nicht für Kinder unter 2 Jahren oder Sportler.
Das Gesundheitsministerium ordnete außerdem an, dass die Arbeitgeber die Arbeitnehmer schützen sollen. An Orten mit einer höheren Konzentration von Personen ist eine Atemschutzmaske Pflicht. Dies ist beispielsweise in Geschäften oder im öffentlichen Verkehr der Fall.
5) Spaziergänger mit Hunden
Spaziergänge und Laufen während des Tages sind ab sofort nur im Wohnort möglich, nicht im gesamten Bezirk. Nachts kann man mit dem Hund 500 m vom Wohnsitz entfernt spazieren gehen.
6) Restaurants, Gasthäuser
Für Catering-Betriebe wird sich nichts ändern, dürfen weiterhin Snacks und Essen über Ausgabefenster zu verkaufen, die bis 21 Uhr geöffnet sein dürfen.
7) Schulen und Kindergärten
Ab sofort sind alle Schulen, Kindergärten und Kitas geschlossen. Primar- und Sekundarschüler, die bisher zur Schule gehen konnten, müssen nun von zu Hause aus lernen. Nur Schulen und Kindergärten für Kinder unter zehn Jahren von Sanitätern und Mitarbeitern des Integrierten Rettungssystems bleiben offen.
8) Museen, Galerien, Zoos, Bibliotheken, Denkmäler
In Theatern, Kinos oder Konzertsälen gibt es ein Zuschauerverbot sowie organisatorische und regulatorische Einschränkungen für die bei den Proben anwesenden Personen.
Museen müssen geschlossen sein, so wie sie jetzt sind. Bibliotheken können nur Verteilungsfenster für vorbestellte Bücher betreiben. Kirchen, Ausstellungen, Zoos müssen geschlossen sein.
9) Sport, Fitnesscenter, Schwimmbäder
Es sind nur professionelle Wettbewerbe mit regelmäßigen PCR-Tests ohne Zuschauer erlaubt. Indoor-Sportplätze für Einzelsportarten bleiben geschlossen, Sportarten im Freien sind nur für bis zu zwei Personen möglich. Pools, Fitness- und Wellnesscenter bleiben geschlossen, mit Ausnahme von Gesundheitsdienstleistern und Profisportlern.
10) Kinder in wechselnder Pflege
Eine Ausnahme gilt für Familien mit Kindern in wechselnder Pflege. Es wird empfohlen, die Entscheidung der zuständigen Behörde über den Wechsel der Pflege mit Ihnen zu treffen.
11) Unterkunft, Hotels
Die Unterbringung von Personen ohne berufliche Notwendigkeit ist weiterhin untersagt.