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Seit Montag, dem 17. Mai ist der Weg wieder frei für einen Tagesausflug nach Znaim, Budweis, Eger oder Karlsbad, selbst ein Kurzbesuch in Prag könnte sich für Besucher aus Sachsen zeitlich ausgehen. Im Rahmen des "Kleinen Grenzverkehrs" ist bei der Rückreise sowohl nach Deutschland, als auch nach Österreich (seit 19. Mai) keine Quarantäne vorgeschrieben und auch die Vorabregistrierung ist nicht mehr nötig. Die Sperre vieler Grenzübergänge zwischen Österreich und Tschechien bleibt jedoch laut Informationen des ÖAMTC noch bis 28. Mai aufrecht (siehe Liste der geöffneten Übergänge).

Die epidemiologische Entwicklung in Tschechien geht weiterhin in Richtung Öffnung. Seit 17. Mai ist die Außengastronomie wieder geöffnet. Gäste müssen einen "3G-Nachweis" - also ein gültiges negatives Testergebnis (PCR: bis zu 7 Tage, Antigen: 72 Stunden), einen Impfpass (gültig ab dem 22. Tag nach dem Erststich) oder einen Nachweis einer überstandenen Covid-Infektion (bis 90 Tage ab Ausstellungsdatum) mit sich führen. Die 3G-Regelung gilt auch bei Dienstleistern wie im Friseursalon, im Kosmetikstudio und im Fitnesscenter. Museen und Galerien sind ebenfalls geöffnet, Sehenswürdigkeiten wie Burgen und Schlösser können mit beschränkter Besucherzahl besichtigt werden.

Kulturveranstaltungen sind derzeit nur in Außenbereichen erlaubt, die maximale Zuseherzahl liegt bei 700 Menschen, dies allerdings nur auf einem Gelände, das für mindestens 1400 Personen ausgerichtet ist. Auch das Ausüben von Sportarten ist zurzeit ebenfalls nur im Freien möglich. Hotels, Pensionen und andere Beherbergungsbetriebe sind noch geschlossen, Kuranstalten sind nach wie vor nur bei medizinischer Notwendigkeit zugänglich. In allen Innenräumen und in den öffentlichen Verkehrsmitteln herrscht wie in den meisten europäischen Staaten FFP-2-Maskenpflicht. In Tschechien liegt mit Stichtag 19. Mai 2021 die 7-Tagesinzidenz zwischen 5 in Trautenau/Trutnov und 136 in Troppau/Opava. Prag verzeichnet einen Wert von 52, Karlsbad/Karlovy Vary 45 und Pilsen/Plzeň liegt bei 35.
12-Stunden-Regel: Tagesausflüge nach Tschechien wieder möglich
Im Zuge der Öffnungsschritte erlaubt die Tschechische Republik wieder die Einreise aus den Nachbarländern. Für die Dauer von 12 Stunden darf man sich im Land aufhalten, die Pflicht zur Quarantäne und der Nachweis einer Testung bzw. Impfung fällt in diesem Fall weg. Der Reisezweck muss nicht mehr angegeben werden, die Zeit kann man auch für den Ausflugstourismus, für Einkäufe oder Stadtbesichtigungen nutzen. Wer länger bleiben will, muss - da aktuell alle umliegenden Länder als "rot" eingestuft sind - nach wie vor für die Reise einen "triftigen Grund" haben, vorab ein Online-Formular für den Grenzübertritt ausfüllen und Test bzw, Impfpass mit sich führen. Nach längeren Verhandlungen erkennt Tschechien alle Impfpässe aus Deutschland, Österreich, der Slowakei, Polen und Slowenien an.
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19.05.2021 
Gesundheitsminister Blatný
 Bild: Tectake
AKTUALISIERT
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Öffnungs-Fortschritte auf einem Blick (Stand 19.5.2021):

  • Schulen: Rotationsprinzip, ab 24. Mai Normalbetrieb
  • Gastronomie: seit 17. Mai Außenbereich geöffnet. 3G-Regelung (auch "Selbsttests" werden anerkannt), maximal 4 Personen aus unterschiedlichen Haushalten pro Tisch, Tischabstand 1,5 Meter, Mund-Nasen-Schutz verpflichtend - außer am Tisch. Die 3G-Regelung wird nicht vom Gastronomen, sondern stichprobenmäßig durch die Gesundheitsbehörden oder die Polizei kontrolliert. Live-Musik und Tanz sind verboten

  • Friseursalons: geöffnet. Seit 18.5. keine Maskenpflicht für Kunden
  • Maniküre: geöffnet. Seit 18.5. keine Maskenpflicht für Kunden
  • Fitnesscenter: geöffnet, strenge Hygiene- und Abstandsregeln
  • Zoos: geöffnet, maximale Auslastung 50 Prozent
  • Museen, Galerien: geöffnet, Beschränkungen bei der Besucherzahl
  • Sehenswürdigkeiten: geöffnet, Beschränkungen bei der Besucherzahl
  • Hotels, Pensionen: für Touristen geschlossen
  • Hallenbäder: geschlossen
  • Kuranstalten: geschlossen
  • Einkaufen: geöffnet, kein Test nötig


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12.-14.7.
Palais Czernin
Prag 1, Loretánské nám. 5