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Vor der parlamentarischen Sommerpause fasste das Prager Abgeordnetenhaus einen Beschluss, der eine zwingende gewerbliche Krankenversicherung für in Tschechien lebende Ausländer enthält. Während der ersten fünf Jahre ihres Aufenthaltes in der Tschechischen Republik müssen sie ausschließlich bei der staatlichen Versicherungsanstalt VZP gemeldet sein. Das Unterhaus hat mit dieser Bestimmung die Version des Senats aufgehoben, in der nur die Registrierung bei einer Krankenversicherung vorgesehen war. Die Monopolisierung der VZP wird von Kritikern als EU-rechtswidrig eingestuft, die rechtspopulistische Partei ANO bezeichnete es als Schritt gegen die Migration.
Ausländer ohne Wahlfreiheit bei der Krankenversicherung
Nur noch die VZP darf Ausländern in ihren ersten fünf Jahren in Tschechien Krankenversicherungen anbieten. Diese Neuregelung des Ausländergesetzes wird vom Tschechischen Versicherungsverband und von den Handelskammern, aber auch vom Gesundheitsministerium selbst heftig kritisiert. Sie argumentierten, dass durch die Monopolstellung der VZP die Preise für die Einzahlungsprämien diktiert werden können und andere Anbieter vom Markt ausgeschlossen werden. Deshalb verstoße es klar gegen europäisches Recht. Im Vorfeld der Parlamentssitzung haben sich deswegen auch die beiden parteifreien Regierungsmitglieder Adam Vojtěch (Gesundheit) und Alena Schillerová (Finanzen) in einem Brief an die Abgeordneten gewandt und für die Version des Senates geworben. Auch der Chef der Sozialdemokraten, Vizepremier und Innenminister Jan Hamáček, hat den Brief mitunterzeichnet.
Der Mitautor des Gesetzes, der ANO-Abgeordnete Miloslav Janulík, verwies darauf hin, dass der Entwurf von der tschechischen Wettbewerbsbehörde abgesegnet worden ist. Ihm zufolge bedeute die Senatsversion, "der Migration die Tür zu öffnen". Bei der Abstimmung fiel die vom Senat beschlossene Variante mit nur 71 Stimmen durch, für die ANO-Version stimmten 108 Abgeordnete, darunter auch die Kommunisten und die rechtsextreme SPD.
Das Ausländergesetz zielt darauf ab, Unterscheidungen zwischen Familienangehörigen - also Ehegatten, Kinder oder die Eltern eines EU-Bürgers - und sonstigen Anspruchsberechtigten wie unverheiratete Lebenspartner festzusetzen. Bisher hatten beide Gruppen die gleichen Rechte, was in vielen anderen EU-Staaten nicht üblich ist. Künftig sollen nur noch nahe Familienangehörige Anspruch auf eine Aufenthaltskarte, egal ob befristet oder unbefristet, haben. Dem Gesetzesvorschlag zufolge haben Personen der zweiten Gruppe einen leichteren Zugang zu einem Aufenthaltstitel als andere Ausländer. So erhalten sie eine Aufenthaltserlaubnis für einen längeren Zeitraum und müssen den Zweck ihres Aufenthaltes im Land nicht nachweisen, aber sie haben keinen Anspruch auf eine Einreiseerlaubnis in die Tschechische Republik. Ausländer, die sich bereits in Tschechien aufhalten, behalten ihren derzeitigen Status.
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