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Mit einer knappen Mehrheit von nur 104:101 Stimmen hat das Unterhaus im Parlament das neue, umstrittene Baugesetz verabschiedet. Der Beschluss hebt gleichzeitig ein Veto des Senats auf, das zuvor das Gesetz verhindert hat. Eine der wichtigsten Neuerungen wird die Einrichtung einer zentralen Obersten Baubehörde sein, der die lokalen Baubehörden unterstehen werden, und die ähnlich wie die Finanzverwaltung organisiert wird. Das neue Gesetz wird mit 1. Juli 2023 in Kraft treten, einige vorbereitende Entwürfe bereits im kommenden Jahr. Trotz des Parlamentsbeschlusses steht das Baugesetz auf tönernen Füßen, denn mehrere Oppositionsparteien kündigten bereits an, es im Falle einer Mehrheit nach den Wahlen stark abzuändern.
Neues Gesetz zentralisiert die Baubehörden
15.07.2021
Fünf Jahre lang wurde um das neue Baugesetz gerungen. Die Regierung versprach, dass sich dadurch die Bauverfahren beschleunigen und das Einhalten von Fristen leichter möglich wird. Die Kritiker des Gesetzes bemängelten, dass dadurch die lokalen Behörden entmachtet werden, und dass durch die Schaffung einer zentralen Obersten Baubehörde auch der Bauprozess erschwert würde. Die Stimmen von sechs kommunistischen Abgeordneten gaben letztendlich den Ausschlag für die Mehrheit im Unterhaus. Erst nachdem die Kommunisten erreicht haben, dass die Bauordnung keine Wohnzimmer ohne Fenster erlaubt, empfahl deren Parlamentsklub seinen Mitgliedern, dafür zu stimmen. Zu Beginn des Monats legte der Senat ein einstimmiges Veto gegen das Gesetz ein. Hauptkritikpunkt war die geplante Übertragung der Bauämter an den Staat.

Obwohl das Baugesetz erst 2023 in Kraft tritt, werden sich einige Änderungen bereits ab dem 1. Jänner 2022 auswirken. Dadurch wird es im nächsten Jahr möglich sein, neue Strukturen für die staatliche Bauverwaltung aufzubauen und neue Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu rekrutieren. Die Baubehörden werden der Obersten Baubehörde unterstellt und ähnlich wie die Finanzverwaltung organisiert. Regionenministerin Klára Dostálová versicherte dem Parlament, es werden dafür keine neuen Bürogebäude auf die grüne Wiese gebaut. Laut Dostálová soll durch das Gesetz die Einhaltung von Fristen besser sichergestellt und die Gemeinden in ihrer territorialen Entwicklung gestärkt werden.

Das Gesetz sieht eine Frist von 30 Tagen für Stellungnahmen der Behörde vor. Bei besonders komplexen Bauvorhaben oder nach Anordnung einer Vor-Ort-Besichtigung kann die Frist um weitere 30 Tage verlängert werden. Auf die Vorwürfe der Kritiker antwortete Dostálová, dass das Gesetz nicht in die Befugnisse der Kommunalverwaltungen eingreifen werde. Die Kommunen sieht sie in der Position gestärkt, da die Gemeinden immer am Bauverfahren beteiligt sind. Auch für die Bürger vereinfachen sich die Prozesse, weil sie dank der Digitalisierung die nötigen Schritte im Bauvorhaben von zu Hause aus elektronisch erledigen können, sagte die Ministerin.

Teile der Oposition haben bereits angekündigt, das Gesetz stark abzuändern, sollten es ihnen die Mehrheitsverhältnisse nach der Parlamentswahl im Oktober erlauben. "Das wird eines der ersten Dinge sein, auf die wir im Herbst nach den erfolgreichen Wahlen zurückkommen", kündigte der christdemokratische Abgeordnete Marek Výbroný an. "Ich ersuche daher die Regierung, keine irreversiblen Schritte zu setzen", sagte er. "Wir werden das Baurecht so ändern, dass keine mehrjährigen Einschränkungen der Bautätigkeit drohen", ergänzte der Vize-Vorsitzende der ODS, Martin Kupka. Auch die Piraten und die liberalen Parteien STAN und TOP'09 ließen durchblicken, dass im Herbst noch einmal auf das Thema Baugesetz zurückgekommen wird.
Bild: Lynn Greyling/Public Domain Pictures CC0 Public Domain
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