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AUFGRUND DER AKTUELLEN NOTSTANDSMASSNAHMEN MUSS DIE RUBRIK 

"WIRTSCHAFTS-VERANSTALTUNGEN" 

LEIDER AUSFALLEN
03.12.2020 
Aktuell gilt die Stufe 3 im fünfstufigen Antiepidemie-System PES. Die Regelungen dafür auf einem Blick:
Maskenpflicht: Alle Innenräume sowie im Freien, wenn der Zwei-Meter-Abstand nicht eingehalten werden kann.
Zusammenkünfte: Im Freien 50, in Innenräumen 10 Personen.
Hochzeiten/Begräbnisse/Gottesdienste: max. 30 Teilnehmer.
Besuche in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen: Besuchsverbot in Pflegeheimen außer in besonderen Fällen, eingeschränkte Krankenhausbesuche.
Ausgangssperren: Keine.
Ämter und Behörden: Eingeschränkte Amtszeiten, Terminvereinbarung vorab.
Hotels/Beherbergungsstätten: Ohne Einschränkung.
Schulen/Kindergärten: Kindergärten und Sonderschulen geöffnet. Präsenzunterricht 1. Klasse Volksschule. Rotationsunterricht ab der 2 Klasse Volksschule, mit Auflagen auch in Mittelschulen und Berufsschulen. Distanzunterricht mit Ausnahmen in höheren Schulen, die ersten Jahrgänge mit Präsenzunterricht.
Sportliche Wettbewerbe: Erlaubt bei Profis und Amateuren, keine Zuschauer.
Hobbysport: Individualsportarten in Innenräumen bis zu 10 Personen. Im Freien Individualsportarten ohne Einschränkungen, Teamsportarten nur mit zwei Teams bzw. Gruppen.
Schwimmbäder/Wellness: Im Freien bis zu 50, in Innenräumen bis zu 10 Personen, jeweils unter Einhaltung der Zwei-Meter-Regel.
Konzerte/Theater/sonstige Kulturveranstaltungen: Ohne Publikum.
Museen/Galerien: Erlaubt für 20% der Kapazität.
Touristische Führungen: Bis zu 10 Teilnehmer.
Bibliotheken: 1 Person pro 15 m2, 2 Meter Abstand zwischen den Lesetischen
Spielbars/Casinos/Wettbüros: Nur sitzende Gäste, maximal 4 Personen am Tisch und 50 % der Kapazität der Gäste. Neu ab 9.12.: Geschlossen zwischen 20h (anstatt 22h) und 6h.
Gastronomie: Nur sitzende Gäste, maximal 4 Personen am Tisch und 50 % der Kapazität der Gäste. Neu ab 9.12.: Geschlossen zwischen 20h (anstatt 22h) und 6h. Explizites Verbot von "Ausgabefenstern" während dieser Zeit. Siehe auch "Einkaufszentren".
Alkoholkonsum auf öffentlichen Plätzen: Erlaubt, wenn nicht durch lokale Verordnungen ausdrücklich verboten.
Einkaufszentren: 15 m2 pro Kunde, Zwei-Meter-Regel, Ordnerdienste. Gastronomie nur zur Abholung von Bestellungen, kein Sitzen und Verweilen. Kinderzonen und Spielecken geschlossen.
Supermärkte: 15 m2 pro Kunde, Zwei-Meter-Regel, Ordnerdienste (kann auch vom Marktpersonal durchgeführt werden).
Geschäfte: Unter Einhaltung der Zwei-Meter-Regel geöffnet.
Gefängnisse: Gefangenenbesuche nicht gestattet.


Anlassbezogene Maßnahmen (nicht Bestandteil des PES):

Bauern- und Weihnachtsmärkte: Genehmigung oder Verbot obliegt den lokalen Behörden (Gemeinden, Stadtbezirken). Es gilt die Regelung der Zusammenkünfte (siehe oben). Die Konsumation von Speisen und Getränken vor Ort ist verboten.
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Bild: Public Domain