POWIDL im neuen Gewand!
Neues Layout, aktueller, übersichtlicher
Wirtschafts-veranstaltungen
Deutsche Sprache in der Abseitsfalle?
Corona-Knigge: Was ist aktuell in Tschechien erlaubt, und was nicht?
AUFGRUND DER AKTUELLEN NOTSTANDSMASSNAHMEN MUSS DIE RUBRIK
"WIRTSCHAFTS-VERANSTALTUNGEN"
LEIDER AUSFALLEN
Aktuell gilt die Stufe 3 im
fünfstufigen Antiepidemie-System PES. Die Regelungen dafür auf
einem Blick:
Maskenpflicht: Alle Innenräume
sowie im Freien, wenn der Zwei-Meter-Abstand nicht eingehalten werden
kann.
Zusammenkünfte: Im Freien 50,
in Innenräumen 10 Personen.
Hochzeiten/Begräbnisse/Gottesdienste:
max. 30 Teilnehmer.
Besuche in Krankenhäusern und
Pflegeeinrichtungen: Besuchsverbot in Pflegeheimen außer in
besonderen Fällen, eingeschränkte Krankenhausbesuche.
Ausgangssperren: Keine.
Ämter und Behörden:
Eingeschränkte Amtszeiten, Terminvereinbarung vorab.
Hotels/Beherbergungsstätten:
Ohne Einschränkung.
Schulen/Kindergärten:
Kindergärten und Sonderschulen geöffnet. Präsenzunterricht 1.
Klasse Volksschule. Rotationsunterricht ab der 2 Klasse Volksschule,
mit Auflagen auch in Mittelschulen und Berufsschulen.
Distanzunterricht mit Ausnahmen in höheren Schulen, die ersten
Jahrgänge mit Präsenzunterricht.
Sportliche Wettbewerbe: Erlaubt
bei Profis und Amateuren, keine Zuschauer.
Hobbysport: Individualsportarten
in Innenräumen bis zu 10 Personen. Im Freien Individualsportarten
ohne Einschränkungen, Teamsportarten nur mit zwei Teams bzw.
Gruppen.
Schwimmbäder/Wellness: Im
Freien bis zu 50, in Innenräumen bis zu 10 Personen, jeweils unter
Einhaltung der Zwei-Meter-Regel.
Konzerte/Theater/sonstige
Kulturveranstaltungen: Ohne Publikum.
Museen/Galerien: Erlaubt für
20% der Kapazität.
Touristische Führungen: Bis zu
10 Teilnehmer.
Bibliotheken: 1 Person pro 15
m2, 2 Meter Abstand zwischen den Lesetischen
Spielbars/Casinos/Wettbüros:
Nur sitzende Gäste, maximal 4 Personen am Tisch und 50 % der
Kapazität der Gäste. Neu ab 9.12.: Geschlossen zwischen 20h (anstatt 22h) und 6h.
Gastronomie: Nur sitzende Gäste,
maximal 4 Personen am Tisch und 50 % der Kapazität der Gäste. Neu ab 9.12.: Geschlossen zwischen 20h (anstatt 22h) und 6h. Explizites Verbot von "Ausgabefenstern" während dieser Zeit. Siehe auch "Einkaufszentren".
Alkoholkonsum auf öffentlichen
Plätzen: Erlaubt, wenn nicht durch lokale Verordnungen
ausdrücklich verboten.
Einkaufszentren: 15 m2 pro
Kunde, Zwei-Meter-Regel, Ordnerdienste. Gastronomie nur zur Abholung
von Bestellungen, kein Sitzen und Verweilen. Kinderzonen und
Spielecken geschlossen.
Supermärkte: 15 m2 pro Kunde,
Zwei-Meter-Regel, Ordnerdienste (kann auch vom Marktpersonal
durchgeführt werden).
Geschäfte: Unter Einhaltung
der Zwei-Meter-Regel geöffnet.
Gefängnisse: Gefangenenbesuche
nicht gestattet.
Anlassbezogene Maßnahmen (nicht Bestandteil des PES):
Bauern- und Weihnachtsmärkte: Genehmigung oder Verbot obliegt den lokalen Behörden (Gemeinden, Stadtbezirken). Es gilt die Regelung der Zusammenkünfte (siehe oben). Die Konsumation von Speisen und Getränken vor Ort ist verboten.