POWIDL im neuen Gewand!
Neues Layout, aktueller, übersichtlicher
Wirtschafts-veranstaltungen
Die Liste der wichtigsten und einflussreichsten Unternehmen in Tschechien
Deutsche Sprache in der Abseitsfalle?
Corona-Knigge: Was ist aktuell in Tschechien erlaubt, und was nicht?
AUFGRUND DER AKTUELLEN NOTSTANDSMASSNAHMEN MUSS DIE RUBRIK
"WIRTSCHAFTS-VERANSTALTUNGEN"
LEIDER AUSFALLEN
Ab 27. Dezember gilt die Stufe 5 im
fünfstufigen Antiepidemie-System PES. Es ist das strengste Reglement, das das PES vorsieht. Die
aktuellen Regelungen dafür auf einem Blick:
Maskenpflicht: Alle Innenräume
sowie im Freien, wenn der Zwei-Meter-Abstand nicht eingehalten werden
kann.
Zusammenkünfte: 2 Personen
Hochzeiten/Begräbnisse/Gottes-dienste:
max. 15 Teilnehmer.
Besuche in Krankenhäusern und
Pflegeeinrichtungen: Grundsätzlich Besuchsverbot, außer in
besonderen Fällen.
Ausgangssperren: 21h-5h.
Ämter und Behörden:
Eingeschränkte Amtszeiten, nur für unaufschiebbare Angelegenheiten, hauptsächlich Home-office.
Hotels/Beherbergungsstätten:
Nur für Berufsreisende
Schulen/Kindergärten:
Distanzunterricht für alle Schulklassen mit Ausnahme von Sonderschulen sowie 1. und 2. Klasse Volksschule.
Sportliche Wettbewerbe:
Profibetrieb unter strengen Auflagen und ohne Zuseher, Amateurbetrieb
verboten.
Hobbysport: In Innenräumen
verboten, im Freien maximal 2 Personen.
Schwimmbäder/Wellness:
Allgemein geschlossen, nur zu medizinischen oder therapeutischen
Zwecken.
Konzerte/Theater/sonstige
Kulturveranstaltungen: Keine Kulturveranstaltungen. Spezielle Regelungen für professionelle Künstler.
Museen/Galerien: Geschlossen
Touristische Führungen:
Verboten.
Bibliotheken: Nur kontaktlose Übernahme und Rückgabe von Büchern.
Spielbars/Casinos/Wettbüros:
Geschlossen.
Gastronomie: Geschlossen.
Restaurants dürfen Take-Away-Betrieb im Zeitraum zwischen 5h und 21h
anbieten
Alkoholkonsum auf öffentlichen
Plätzen: Verboten.
Einkaufszentren: Grundsätzlich
dürfen nur Waren des täglichen Bedarfes (Lebensmittel,
Hygieneartikel, medizinische Produkte, Drogeriewaren und dgl.)
verkauft werden. Die Geschäfte dürfen zwischen 5 und 21h
offenhalten. Sonntag und Feiertage geschlossen. 15 m2 pro Kunde,
Zwei-Meter-Regel, Ordnerdienste im Innen- und Außenbereich.
Supermärkte: Die Geschäfte dürfen grundsätzlich zwischen
5 und 21h offenhalten. Sonntag und Feiertage geschlossen. 15 m2 pro Kunde, Zwei-Meter-Regel, Ordnerdienste (kann auch vom
Marktpersonal durchgeführt werden) innen und außen.
Geschäfte: Alle Geschäfte sind geschlossen mit Ausnahme von Verkauf von Waren des täglichen Bedarfes (Lebensmittel, Hygieneartikel, medizinische Produkte, Drogeriewaren und dgl.). Für diese Geschäfte gilt: Öffnungszeiten im Zeitraum von 5-21h, Sonn- und Feiertags geschlossen. 15 m2 pro Kunde, Zwei-Meter-Regel, Ordnerdienste im Innen- und Außenbereich.
Handwerker/Baustellen: Erlaubt.
Corona-Konzept erforderlich.
Büros: Home-Office überall
dort, wo es möglich ist.
Gefängnisse: Gefangenenbesuche
nicht gestattet.