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AUFGRUND DER AKTUELLEN NOTSTANDSMASSNAHMEN MUSS DIE RUBRIK 

"WIRTSCHAFTS-VERANSTALTUNGEN" 

LEIDER AUSFALLEN
27.12.2020 
Ab 27. Dezember gilt die Stufe 5 im fünfstufigen Antiepidemie-System PES. Es ist das strengste Reglement, das das PES vorsieht. Die aktuellen Regelungen dafür auf einem Blick:
Maskenpflicht: Alle Innenräume sowie im Freien, wenn der Zwei-Meter-Abstand nicht eingehalten werden kann.

Zusammenkünfte: 2 Personen
Hochzeiten/Begräbnisse/Gottes-dienste: max. 15 Teilnehmer.

Besuche in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen: Grundsätzlich Besuchsverbot, außer in besonderen Fällen.
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Bild: Public Domain
Ausgangssperren: 21h-5h.

Ämter und Behörden: Eingeschränkte Amtszeiten, nur für unaufschiebbare Angelegenheiten, hauptsächlich Home-office.

Hotels/Beherbergungsstätten: Nur für Berufsreisende
Schulen/Kindergärten: Distanzunterricht für alle Schulklassen mit Ausnahme von Sonderschulen sowie 1. und 2. Klasse Volksschule.

Sportliche Wettbewerbe: Profibetrieb unter strengen Auflagen und ohne Zuseher, Amateurbetrieb verboten.

Hobbysport: In Innenräumen verboten, im Freien maximal 2 Personen.

Schwimmbäder/Wellness: Allgemein geschlossen, nur zu medizinischen oder therapeutischen Zwecken.

Konzerte/Theater/sonstige Kulturveranstaltungen: Keine Kulturveranstaltungen. Spezielle Regelungen für professionelle Künstler.

Museen/Galerien: Geschlossen

Touristische Führungen: Verboten.

Bibliotheken: Nur kontaktlose Übernahme und Rückgabe von Büchern.

Spielbars/Casinos/Wettbüros: Geschlossen.

Gastronomie: Geschlossen. Restaurants dürfen Take-Away-Betrieb im Zeitraum zwischen 5h und 21h anbieten

Alkoholkonsum auf öffentlichen Plätzen: Verboten.

Einkaufszentren: Grundsätzlich dürfen nur Waren des täglichen Bedarfes (Lebensmittel, Hygieneartikel, medizinische Produkte, Drogeriewaren und dgl.) verkauft werden. Die Geschäfte dürfen zwischen 5 und 21h offenhalten. Sonntag und Feiertage geschlossen. 15 m2 pro Kunde, Zwei-Meter-Regel, Ordnerdienste im Innen- und Außenbereich.

Supermärkte: Die Geschäfte dürfen grundsätzlich zwischen 5 und 21h offenhalten. Sonntag und Feiertage geschlossen. 15 m2 pro Kunde, Zwei-Meter-Regel, Ordnerdienste (kann auch vom Marktpersonal durchgeführt werden) innen und außen.

Geschäfte: Alle Geschäfte sind geschlossen mit Ausnahme von Verkauf von Waren des täglichen Bedarfes (Lebensmittel, Hygieneartikel, medizinische Produkte, Drogeriewaren und dgl.). Für diese Geschäfte gilt: Öffnungszeiten im Zeitraum von 5-21h, Sonn- und Feiertags geschlossen. 15 m2 pro Kunde, Zwei-Meter-Regel, Ordnerdienste im Innen- und Außenbereich.

Handwerker/Baustellen: Erlaubt. Corona-Konzept erforderlich.

Büros: Home-Office überall dort, wo es möglich ist.

Gefängnisse: Gefangenenbesuche nicht gestattet.