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Die einstmals verpflichtende elektronische Verkaufsregistrierung (EET) wird Ende dieses Jahres auslaufen. Der Vorschlag des Finanzministeriums wurde von der Regierung bereits genehmigt. Das Finanzministerium erklärte dies in einer Pressemitteilung. Die Regierung von Petr Fiala (ODS) hat die Abschaffung des EET-System in ihrem Programm verankert. Die Registrierung ist aufgrund der Pandemie bis Ende 2022 ausgesetzt, sodass kein Unternehmer mehr seine Verkäufe elektronisch registrieren muss, und die Behörden nicht mehr kontrollieren. Das EET-Projekt war eines der zentralen Themen von Andrej Babiš (ANO), der es als Finanzminister in der ehemaligen Regierung von Bohuslav Sobotka (ČSSD) durchsetzte. Sowohl Babiš als auch Alena Schillerová (ANO), die nach ihm Finanzministerin war, haben die Entscheidung der Regierung kritisiert.
Elektronisches Registrierungssystem gekippt
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"In der Programmerklärung der Regierung haben wir uns verpflichtet, das EET abzuschaffen, weil es den Unternehmen unnötigen Verwaltungsaufwand beschert, der insgesamt rund 1,5 Milliarden CZK (59,5 Mio. Euro) pro Jahr allein für den Betrieb und die Aktualisierung der Registrierkassen kostet. Wenn man dazu noch die Gesamtkosten für den Staat in Höhe von rund einer halben Milliarde Kronen (19,8 Mio. Euro) pro Jahr addiert, sehe ich keinen Grund, das EET-System weiterzuführen. Zumal per Gesetz nur Barverkäufe erfasst werden dürfen, die bis 2025 schätzungsweise nur etwa ein Fünftel der Zahlungen ausmachen. Die Logik besagt, dass der hypothetische Nutzen des EET-Systems für den Staatshaushalt im Laufe der Zeit gegen Null gehen wird", sagte Finanzminister Zbyněk Stanjura (ODS).
Babiš erklärte gegenüber der ČTK, dass das EET-System die Rahmenbedingungen für Unternehmen verbessert und dem Staat insgesamt mehr als 35 Mrd. Kronen (1,39 Mrd. Euro) eingebracht habe. "Dank dieser Maßnahme wurden die Steuern erheblich gesenkt, und Herr Stanjura lügt offenbar, wenn er behauptet, dass dies nichts gebracht habe", so der Ex-Premier. Babiš zufolge widmete die damalige Regierung dem Projekt viel Energie, und das EET-System half dem Staatshaushalt und ehrlichen Unternehmern. "Wir kehren zu den alten ODS-Zeiten zurück, wenn man die Kunden wieder fragen wird, ob man es mit oder ohne Rechnung haben will. Dann werden sie wieder den Staat betrügen", befürchtet Babiš.
"Die Regierung hat versprochen, die Schattenwirtschaft zu bekämpfen, aber damit unterstützt sie sie gerade. Die Regierung hat ebenfalls einen Sparschwur geleistet, und durch die Abschaffung des EET-System verzichten sie freiwillig auf 13 Milliarden pro Jahr (515 Mio. Euro). Dieses Geld hätte man verwenden können, um die Energiepreise zu senken, um die Kraftstoffpreise zu deckeln oder um die Qualität der medizinischen Versorgung nicht zu gefährden, indem man die Zuschüsse für die staatliche Versicherung kürzt", kritisierte die ehemalige Finanzministerin Schillerová.
Das EET-System startete am 1. Dezember 2016 für Restaurants und Beherbergungsbetriebe. Ab März 2017 war es für Unternehmer im Groß- und Einzelhandel obligatorisch. Später sollte es auf andere Branchen wie Handwerker, Ärzte, Taxifahrer, Buchhalter und Rechtsanwälte ausgedehnt werden. Ursprünglich sollte die letzte Phase am 1. Mai des letzten Jahres eingeleitet werden und schätzungsweise weitere 300.000 Unternehmen sollten dem EET beitreten. Nach Angaben der Steuerverwaltung sind derzeit etwa 201.000 Unternehmen an dem Projekt beteiligt und haben rund 19,2 Milliarden Kronen (761 Mio. Euro) an Einnahmen registriert.
Der von der Regierung gebilligte Vorschlag sieht auch nicht vor, dass das EET-System für Unternehmer, die sich freiwillig registrieren wollen, weitergeführt wird, da dies wiederum Kosten verursacht. "Derzeit sind noch etwa 53.000 Unternehmer freiwillig registriert, d.h. etwa ein Viertel der ursprünglichen Gesamtzahl von 200.000 registrierungspflichtigen Unternehmen", berichtete das Finanzministerium. Durch die Abschaffung des EET wird sich auch die Gesamtzahl der Stellen in der Finanzverwaltung verringern. "Die ersten 100 Stellen werden ab dem 1. Juli 2022 gestrichen, und die betroffenen Beamten können sich entscheiden, sich innerhalb des Amts um eine andere Stelle zu bewerben, die beispielsweise durch natürliche Fluktuation frei wird", erklärte die Finanzbehörde.
Zwischen 2017 und 2020 beliefen sich die Gesamtkosten des EET auf rund 2,17 Milliarden Kronen (86 Mio. Euro). "Die Abschaffung des EET wird keine zusätzlichen Haushaltsausgaben nach sich ziehen", so das Finanzministerium.
Steuerexperten hatten zuvor erklärt, dass die Aussetzung wegen der Pandemie im letzten Jahr bereits das Ende des Projekts bedeutet, das ihrer Meinung nach in erster Linie eine politische Frage ist. Die Steuerverwaltung verfüge auch ohne das EET über genügend Informationen über die Aktivitäten der Unternehmer, zum Beispiel dank der MwSt-Kontrollberichte. Die Bedeutung des EET wird nach Ansicht des Finanzministeriums auch durch die Zunahme bargeldloser Verkäufe erheblich geschwächt, die weniger Spielraum für Steuerhinterziehung zulassen.
Während des Stellungnahmeverfahrens waren der Böhmisch-Mährische Gewerkschaftsbund (ČMKOS) und der Verband der unabhängigen Gewerkschaften nicht mit der Abschaffung des EET einverstanden. Sie begründeten dies damit, dass die Abschaffung des EET eine Bevölkerungsgruppe, nämlich die Selbständigen, gegenüber den Arbeitnehmern begünstige. Sie halten dies auch für einen steuerlich unverantwortlichen Schritt. Das Ministerium argumentierte, dass bargeldlose Zahlungen, die nicht der EET unterliegen, aufgrund der Pandemie erheblich zugenommen haben. Nach Ansicht des Finanzministeriums wird der Nutzen der Verkaufsregistrierung dadurch "erheblich geschwächt". Der Bund für Industrie und Verkehr forderte, dass der EET auf freiwilliger Basis beibehalten wird.
Das Kabinett billigte auch eine Änderung des Verbrauchsteuergesetzes, mit der eine EU-Richtlinie in tschechisches Recht umgesetzt wird. Die Änderung betrifft Anpassungen, die auf eine effektivere Verknüpfung der Zollregelungen mit den Verbrauchsteuerregelungen abzielen, sowie die Einführung eines europaweiten elektronischen Systems zur Verfolgung der Beförderung ausgewählter Produkte im freien Steuerverkehr. Außerdem werden durch die Änderung die Bestimmungen über die Rückführung von Bier in das Verfahren der Steueraussetzung geändert.
Quelle: ČTK