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Oberster Gerichtshof: Lokalschließungen waren
gesetzeswidrig
Die Liste der wichtigsten und einflussreichsten Unternehmen in Tschechien
Der Oberste Gerichtshof knüpfte an
frühere Entscheidungen an, in denen er mehrere Maßnahmen, die gegen
die Verbreitung des Coronavirus gesetzt worden waren, für nichtig
erklärt hat. Er hat sich nun mit der Einschränkung von
Gastronimiebetrieben befasst und argumentierte in der Begründung,
dass das Epidemiegesetz nur Handels- und Produktionsbetriebe
einschränken kann, nicht aber Dienstleisungsbetriebe einschließlich
Restaurants. Diese Betriebe könnten durch ein anderes Gesetz,
nämlich dem Gesetz zum Schutz der öffentlichen Gesundheit geregelt
werden, jedoch nur, wenn gewisse Bedingungen erfüllt und
ordnungsgemäß begründet sind. Dies wäre in einer äußerst
ungünstigen epidemiologischen Lage gegeben gewesen.
Im Übergang zwischen April und Mai
wären diese Bedingungen aber nicht vorhanden gewesen, und das
Gesundheitsministerium hat beim Erlass keine Begründung angeführt,
die solche Regelungen rechtfertigten, befand der Gerichtshof. Das
Erkenntnis hat letztendlich die weiteren Öffnungsschritte
beschleunigt. So sind die jüngsten Lockerungen wie die Öffnung der
Gastro-Innenräume, der Bäder und Wellness-Einrichtungen, sowie der
Musik- und Tanzlokale eine Folge daraus. Nicht ganz glücklich zeigt
sich der "neue" Gesundheitsminister Adam Vojtěch über das
Urteil des Obersten Gerichtshofes: "Ich bin den dritten Tag im
Ressort und bin nicht ganz glücklich, dass wir so drastische
Lockerungen machen müssen."
Die Verordnungen vom April stammten
noch von Vojtěchs Vorgänger, Ex-Gesundheitsminister Petr
Arenberger, der damals am Beginn seiner kurzen Amtszeit gestanden
ist. Er gab bei der Verabschiedung der Maßnahmen zu, dass er sich im
Klaren war, dass das Oberste Gericht seine Verordnungen als
rechtswidrig erachten werde. Er habe sich damit Zeit erkauft, um die
Pandemie zu bekämpfen, rechtfertigte sich Arenberger.
Bild: Twitter/Adam Vojtěch
Die Regelungen, nach welchen die
Lokale in Tschechien zwischen April und Mai geschlossen wurden, waren
gesetzeswidrig. Dies wurde im aktuellen Erkenntnis des Obersten
Verwaltungsgerichtshofes (NSS) festgestellt. Das Höchstgericht wurde
auf Initiative eines Arztes angerufen, der sich über den Eingriff in
das Recht auf Freizügigkeit und in das Aufenthaltsrecht beschwerte.
Der NSS konnte die Regelung nicht aufheben, weil sie bereits außer
Kraft war. Die Bestimmungen wurden rückwirkend für rechtswidrig
erklärt.
Der neue und alte Gesundheits-minister Adam Vojtěch ist nicht sehr glücklich mit der Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofes
9.6., 17h
U Partíka
Litvínov (Region Aussig),
Valdštejnská 282
17.6., 19h
Restaurace Sněmovna
Prag 1, Jakubská 5
18.6., 18.30
Schloss Preitenstein
Nečtiny (Region Pilsen),
Hrad Nečtiny 1
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ENGLISCHSPRACHIGE VERANSTALTUNGEN
IN TSCHECHIEN:
12.6., 16.30
Villa Rudolfa
Černošice
(Central Bohemia),
Zdeňka Lhoty 469
12.-14.7.
Palais Czernín
Prague 1, Loretánské nám. 5
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