POWIDL im neuen Gewand!
Neues Layout, aktueller, übersichtlicher
Wirtschafts-veranstaltungen
Die Liste der wichtigsten und einflussreichsten Unternehmen in Tschechien
Deutsche Sprache in der Abseitsfalle?
Seit 26. November gilt
in Tschechien zum dritten Mal seit Beginn der Corona-Pandemie der
Nationale Notstand. Gleichzeitig mit dem Ausnahmezustand wurden auch
einige neue Verordnungen wirksam, die vornehmlich das
Freizeitverhalten einschränken sollen.
Dritter
Nationaler Notstand – Aktuelle Regelungen
NETWORKING IN TSCHECHIEN:
Seit 26. November, 18 Uhr
gilt:
- Schließung
sämtlicher Gastronomie inclusive Casinos und Spielhallen während
der Zeit von 22.00h bis 04.59.
- Verbot der Konsumation von Speisen und Getränken in Einkaufszentren, auch in
offenen Food-Courts. Das Verbot gilt nicht in abgetrennten
Räumlichkeiten von Lokalen innerhalb von Einkaufszentren
- Limitierung der
Besucherzahlen bei Sport- oder Kulturveranstaltungen auf maximal
1000 Zuschauer
- Reduktion der
erlaubten Teilnehmerzahl bei Zusammenkünften,
Gemeinschaftsaktionen, Feiern etc. von 1000 auf nunmehr 100.
- Verbot der Abhaltung
von Weihnachtsmärkten (Dieses Verbot wird immer öfter von
Veranstaltern durch die Dekleration als "Bauernmärkte"
umgangen - siehe den aktuellen POWIDL-Beitrag im Wirtschaftsteil).
Auf dem Gebiet der Weihnachtsmärkte dürfen laut
Verordnungstext Christbäume und Weihnachtskarpfen verkauft werden.
- Verbot von
Konsumation alkoholischer Getränke an öffentlichen Orten
Der Nationale Notstand hat
auch Auswirkungen auf die Einreisebestimmungen in die Tschechische
Republik.
Die deutschsprachigen Nachbarländer Deutschland und
Österreich sind in der tschechischen Corona-Ampel als "dunkelrot",
also als Länder mit sehr hohem Risiko geführt. Die wesentlichsten
Punkte, die bei der Einreise aus diesen Staaten nach Tschechien zu
beachten sind:
Geimpfte und genesene
Personen können ohne Quarantänemaßnahmen einreisen. Sollte der
Aufenthalt länger als 24h dauern, so muss vor Grenzübertritt ein
Einreiseformular des Gesundheitsministeriums ausgefüllt werden.
Ungeimpfte Personen
benötigen für den Grenzübertritt einen negativen PCR-Test. Sie
sind verpflichtet eine FFP2-Maske zu tragen, wann immer sie ihre
Unterkunft verlassen. Sollte der Aufenthalt länger als 24h dauern,
so muss vor Grenzübertritt ein Einreiseformular des
Gesundheitsministeriums ausgefüllt werden.
Der Transit durch
Tschechien ist in einem Zeitraum von 12 Stunden bzw. der Aufenthalt
in Tschechien in einem Zeitraum von 24 Stunden bei direkter Einreise auf dem Landweg aus einem
Nachbarland ist nach wie vor
möglich. Im
Arbeitspendlerverkehr
und bei grenzüberschreitenden Schul- oder Studienaufenthalten muss ebenfalls das Einreiseformular des Gesundheitsministeriums nicht
ausgefüllt werden.
Quelle: Tschechisches Innenministerium
7.12., 19h
Restaurace Sněmovna
Prag 1, Jakubská 5
9.12., 20h
Restaurace Zvonařka
Prag 2, Šafaříkova 1
19.-20.1.
Hotel International Brno
Brünn, Husova 16
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ENGLISCHSPRACHIGE VERANSTALTUNGEN
IN TSCHECHIEN:
3.12., 18.30
Bistro Lovely Day
Prague 7, Komunardů 7
14.12., 17h
SPIR
Prague 1, Panská 2
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