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AKTUALISIERT
Seit 26. November gilt in Tschechien zum dritten Mal seit Beginn der Corona-Pandemie der Nationale Notstand. Gleichzeitig mit dem Ausnahmezustand wurden auch einige neue Verordnungen wirksam, die vornehmlich das Freizeitverhalten einschränken sollen.
Dritter Nationaler Notstand – Aktuelle Regelungen
02.12.2021
NETWORKING IN TSCHECHIEN:
Endstand
27,12%
27,79%
15,62%
9,56 %
ANO
SPOLU
PIRATEN/STAN
SPD
Sitze
72
71
37
20
PARLAMENTSWAHL 2021 - Alle Ergebnisse
Seit 26. November, 18 Uhr gilt:

  • Schließung sämtlicher Gastronomie inclusive Casinos und Spielhallen während der Zeit von 22.00h bis 04.59.
  • Verbot der Konsumation von Speisen und Getränken in Einkaufszentren, auch in offenen Food-Courts. Das Verbot gilt nicht in abgetrennten Räumlichkeiten von Lokalen innerhalb von Einkaufszentren
  • Limitierung der Besucherzahlen bei Sport- oder Kulturveranstaltungen auf maximal 1000 Zuschauer
  • Reduktion der erlaubten Teilnehmerzahl bei Zusammenkünften, Gemeinschaftsaktionen, Feiern etc. von 1000 auf nunmehr 100.
  • Verbot der Abhaltung von Weihnachtsmärkten (Dieses Verbot wird immer öfter von Veranstaltern durch die Dekleration als "Bauernmärkte" umgangen - siehe den aktuellen POWIDL-Beitrag im Wirtschaftsteil). Auf dem Gebiet der Weihnachtsmärkte dürfen laut Verordnungstext Christbäume und Weihnachtskarpfen verkauft werden.
  • Verbot von Konsumation alkoholischer Getränke an öffentlichen Orten

Der Nationale Notstand hat auch Auswirkungen auf die Einreisebestimmungen in die Tschechische Republik. 

Die deutschsprachigen Nachbarländer Deutschland und Österreich sind in der tschechischen Corona-Ampel als "dunkelrot", also als Länder mit sehr hohem Risiko geführt. Die wesentlichsten Punkte, die bei der Einreise aus diesen Staaten nach Tschechien zu beachten sind:

Geimpfte und genesene Personen können ohne Quarantänemaßnahmen einreisen. Sollte der Aufenthalt länger als 24h dauern, so muss vor Grenzübertritt ein Einreiseformular des Gesundheitsministeriums ausgefüllt werden.

Ungeimpfte Personen benötigen für den Grenzübertritt einen negativen PCR-Test. Sie sind verpflichtet eine FFP2-Maske zu tragen, wann immer sie ihre Unterkunft verlassen. Sollte der Aufenthalt länger als 24h dauern, so muss vor Grenzübertritt ein Einreiseformular des Gesundheitsministeriums ausgefüllt werden.

Der Transit durch Tschechien ist in einem Zeitraum von 12 Stunden bzw. der Aufenthalt in Tschechien in einem Zeitraum von 24 Stunden bei direkter Einreise auf dem Landweg aus einem Nachbarland ist nach wie vor möglich. Im
Arbeitspendlerverkehr und bei grenzüberschreitenden Schul- oder Studienaufenthalten muss ebenfalls das Einreiseformular des Gesundheitsministeriums nicht ausgefüllt werden.

Link: Aktuelle Einreisebestimmungen (englisch, PDF-Download)
Quelle: Tschechisches Innenministerium
Diagramm: MVČR
einreise2021-11-27-engl
7.12., 19h
Restaurace Sněmovna
Prag 1, Jakubská 5

9.12., 20h
Restaurace Zvonařka
Prag 2, Šafaříkova 1

19.-20.1.
Hotel International Brno
Brünn, Husova 16

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ENGLISCHSPRACHIGE VERANSTALTUNGEN
IN TSCHECHIEN:

3.12., 18.30
Bistro Lovely Day
Prague 7, Komunardů 7

14.12., 17h
SPIR
Prague 1, Panská 2

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