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AKTUALISIERT
Am 1. Juni wurden die Maßnahmen gegen die Ausbreitung von Covid-19 in Tschechien weiter gelockert. Nach der Entscheidung des Gesundheitsministeriums werden die Innenräume der Restaurants nach mehr als fünf Monaten wieder geöffnet, bisher durfte nur in den Gastgärten
konsumiert werden. Auch Frei- und Hallenbäder sowie Pools, Saunen, Spas, Musik-Clubs, Diskotheken, Spielhallen und Casinos können ihren Betrieb wieder aufnehmen. Kongresse und andere Massenveranstaltungen dürfen von mehr Menschen besucht werden, als es bisher möglich war, und die Anzahl der Sporttreibenden in Innenräumen wurde ebenfalls erhöht. Auch das Verbot von Gruppenführungen bei Denkmälern oder Museen endet, und Outdoor-Schulen können den Betrieb wieder aufnehmen. In den meisten Fällen müssen sich die Menschen jedoch weiterhin einen negativen Test, den Nachweis einer Impfung oder eine Bestätigung der Immunität vorweisen.
Gerichtsurteil erzwingt weitere Öffnungen
03.06.2021
Das Ministerium hat am Freitag als Reaktion auf eine Entscheidung des Obersten Verwaltungsgerichts, die besagt, dass betriebliche Einrichtungen nicht flächendeckend geschlossen werden können, die plötzlichen und schnellen Lockerungen eingeleitet. Ursprünglich hatte die Regierung die Öffnung der Innenräume von Restaurants und anderen Dienstleistungen erst ab Mitte Juni geplant.

Gastronomie:
Restaurants, Kneipen und Bars wurden wegen der Coronavirus-Pandemie dreimal geschlossen, letztes Jahr von März bis Mai, eingeschränkt von Oktober bis Dezember, und dann ab 18. Dezember. Ab Montag, den 17. Mai, durften die Restaurantgärten öffnen, nun kommen die Innenräume der Gastronomie dazu. Aber es dürfen nur so viele Personen hinein, wie Sitzplätze vorhanden sind. Am Tisch können maximal vier Personen sitzen und es gilt, die Abstände einzuhalten oder eine Maske zu tragen. Gleichzeitig sind Live-Musik und Tanz in den Betrieben nicht erlaubt, das gilt auch für neuerdings geöffnete Musik-, Spiel-, Tanz-Clubs und Discos. Laut Gesundheitsminister Adam Vojtěch sind die Restaurants derzeit die einzigen Einrichtungen, in denen Gäste einen Selbsttest auf Coronavirus einreichen können. In allen anderen Fällen ist nur ein Test eines offiziellen Probeabnahmezentrums gültig.

Schwimmbäder und Wellness:
Ebenso müssen Personen vor dem Betreten von Wellnesseinrichtungen einen
negativen Test bzw. den Nachweis von Impfung oder Genesung vorweisen. In Schwimmbädern gilt die Grenze von einer Person pro 15 Quadratmeter im Wasser- und Ruhebereich, die Kapazität anderer ähnlicher Betriebe darf 30 Prozent nicht überschreiten.

Casinos und Spielhallen:
Mit ähnliche Regeln bedingte die Regierung die Möglichkeit, den Betrieb von Casinos wieder aufzunehmen. Die Besucherzahl ist auf eine Person pro 15 Quadratmeter Innenfläche beschränkt, und mindestens zwei Meter Abstand müssen eingehalten werden. Auch in diesen Einrichtungen gilt es, Mund und Nase zu schützen, und der Nachweis eines negativen Tests, einer Impfung oder einer Genesung.

Veranstaltungen:
Die Lockerungen wirkten sich auch auf die Besucherzahlen von Kongressen und Tagungen aus. Bisher waren diese Veranstaltungen mit der Teilnahme von maximal 50 Personen im Innenbereich und 100 im Außenbereich erlaubt, nun können bis zu 250 Personen Indoor und Outdoor daran teilnehmen. Auch für Indoor-Sportplätze und Fitnesscenter, die seit Mitte Mai für die Öffentlichkeit zugänglich sind, haben sich die Maßnahmen geändert. Ab 1. Juni können die Menschen die Umkleideräume wieder benutzen und die Kapazität wurde für einen Besucher pro 15 Quadratmeter ausgeweitet. Zuvor war noch die Besucherzahl auf 30 Personen pro Sportplatz limitiert. Genauso können auch Outdoor-Schulen wieder betrieben werden, die im vergangenen Frühjahr aufgrund des Coronavirus verboten waren. Voraussetzung für die Teilnahme ist auch in diesem Fall die Vorlage eines negativen Coronavirus-Tests oder der Nachweis einer Impfung bzw. Genesung.

Kultur:
Bereits am vergangenen Montag hatte die Regierung beschlossen, dass ab 1. Juni Gruppenführungen für maximal zehn Personen in Museen, Galerien und an Denkmälern stattfinden dürfen. Bei Nachweis eines negativen Testergebnisses bzw. Impfungs- oder Genesungsnachweis können bis zu 30 Personen an einer Führung teilnehmen. Bisher waren nur Einzelbesichtigungen möglich. Mit der selben Personenanzahl ist nun auch der Chorbetrieb wieder möglich. Aber auch für die Chormitglieder gilt Abstand, 3G-Nachweis und Maskenpflicht, allerdings nur wenn sie
nicht singen.

Einreise nach Tschechien:
Die Einreise ist seit 1. Juni für Geimpfte und Genesene frei, allfällige Quarantäneauflagen fallen für diese Personen weg. Als "Geimpft" gilt man ab dem 22. Tag nach dem Erststich bei zweistufigen Impfungen bzw. ab dem 15. Tag nach einstufigen Impfungen. In Österreich oder Deutschland ausgestellte Zertifikate werden in Tschechien anerkannt, sofern sie auch auf Englisch verfügbar sind. "Genesen" ist man bis zu 180 Tage nach Ausstellung der Bestätigung, dass man von Covid-19 genesen ist. Auch hier werden die Dokumente aus den Nachbarstaaten anerkannt, sofern sie über eine englische Sprachversion verfügen.

Ungeimpfte müssen einen negativen Covid-Test vorlegen (Antigen max. 24 Stunden alt, PCR max. 72 Stunden). Mit diesem Test darf man sich grundsätzlich 12 Stunden in Tschechien frei bewegen, wenn man über ein Nachbarland auf dem Landweg eingereist ist, sogar 24 Stunden. Deutschland und die Schweiz sind im Gegensatz zu Österreich immer noch als "rote" Länder gelistet. Wer länger als 24 Stunden im Land bleiben will, muss daher in Selbstisolation und kann sich frühestens nach 5 Tagen mittels PCR freitesten.

Weitere Informationen für die Einreise aus Deutschland:

Weitere Informationen für die Einreise aus Österreich:
Bild: Powidl.eu/Archiv
bulgarien bilder 052
Kommentar: In der Praxis sieht es so aus, dass vor allem in der Gastronomie kaum auf die Vorschriften geachtet wird. Der Selbsttest ist eine Pseudomaßnahme die eigentlich nicht kontrollierbar ist. Tschechischen Staatsbürgern ist es außerdem gesetzlich möglich, im Falle einer Kontrolle die Aussage gegenüber den Behörden (Polizei/Hygienebehörde), ob sie einen Test mitführen, zu verweigern. Die Kontrollbehörden selbst sind sich der Sinnlosigkeit der Anordung bewusst und wehren sich gegen die Kontrolltätigkeit. Laut den tschechischen Medien wurden auch noch keine Strafen verhängt. Für Ausländer ist es trotzdem empfehlenswert einen Test mit sich zu führen. Abschließend kann man sagen, die Tschechen haben großteils die Corona-Pandemie abgehakt und sind zu alten Lebensformen zurückgekehrt, also nicht davon ausgehen, dass die obengenannten Vorschriften wirklich befolgt werden.
9.6., 17h
U Partíka
Litvínov (Region Aussig), 
Valdštejnská 282

17.6., 19h
Restaurace Sněmovna
Prag 1, Jakubská 5

18.6., 18.30
Schloss Preitenstein
Nečtiny (Region Pilsen), 
Hrad Nečtiny 1
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ENGLISCHSPRACHIGE VERANSTALTUNGEN
IN TSCHECHIEN:

12.6., 16.30
Villa Rudolfa
Černošice 
(Central Bohemia)
Zdeňka Lhoty 469

12.-14.7.
Palais Czernín
Prague 1, Loretánské nám. 5

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NETWORKING IN TSCHECHIEN: