POWIDL im neuen Gewand!
Neues Layout, aktueller, übersichtlicher
Wirtschafts-veranstaltungen
Die Liste der wichtigsten und einflussreichsten Unternehmen in Tschechien
Deutsche Sprache in der Abseitsfalle?
Am 1. Juni wurden die Maßnahmen
gegen die Ausbreitung von Covid-19 in Tschechien weiter gelockert.
Nach der Entscheidung des Gesundheitsministeriums werden die
Innenräume der Restaurants nach mehr als fünf Monaten wieder
geöffnet, bisher durfte nur in den Gastgärten
konsumiert werden. Auch Frei- und
Hallenbäder sowie Pools, Saunen, Spas, Musik-Clubs, Diskotheken,
Spielhallen und Casinos können ihren Betrieb wieder aufnehmen.
Kongresse und andere Massenveranstaltungen dürfen von mehr Menschen
besucht werden, als es bisher möglich war, und die Anzahl der
Sporttreibenden in Innenräumen wurde ebenfalls erhöht. Auch das
Verbot von Gruppenführungen bei Denkmälern oder Museen endet, und
Outdoor-Schulen können den Betrieb wieder aufnehmen. In den meisten
Fällen müssen sich die Menschen jedoch weiterhin einen negativen
Test, den Nachweis einer Impfung oder eine Bestätigung der Immunität
vorweisen.
Gerichtsurteil erzwingt weitere Öffnungen
Das Ministerium hat am Freitag als
Reaktion auf eine Entscheidung des Obersten Verwaltungsgerichts, die
besagt, dass betriebliche Einrichtungen nicht flächendeckend
geschlossen werden können, die plötzlichen und schnellen
Lockerungen eingeleitet. Ursprünglich hatte die Regierung die
Öffnung der Innenräume von Restaurants und anderen Dienstleistungen
erst ab Mitte Juni geplant.
Gastronomie:
Restaurants, Kneipen und Bars wurden
wegen der Coronavirus-Pandemie dreimal geschlossen, letztes Jahr von
März bis Mai, eingeschränkt von Oktober bis Dezember, und dann ab
18. Dezember. Ab Montag, den 17. Mai, durften die Restaurantgärten
öffnen, nun kommen die Innenräume der Gastronomie dazu. Aber es
dürfen nur so viele Personen hinein, wie Sitzplätze vorhanden sind.
Am Tisch können maximal vier Personen sitzen und es gilt, die Abstände einzuhalten oder eine Maske
zu tragen. Gleichzeitig sind Live-Musik und Tanz in den Betrieben
nicht erlaubt, das gilt auch für neuerdings geöffnete Musik-,
Spiel-, Tanz-Clubs und Discos. Laut Gesundheitsminister Adam Vojtěch
sind die Restaurants derzeit die einzigen Einrichtungen, in denen Gäste einen
Selbsttest auf Coronavirus einreichen können. In allen anderen
Fällen ist nur ein Test eines offiziellen Probeabnahmezentrums
gültig.
Schwimmbäder und Wellness:
Ebenso müssen Personen vor dem
Betreten von Wellnesseinrichtungen einen
negativen Test bzw. den Nachweis von
Impfung oder Genesung vorweisen. In Schwimmbädern gilt die Grenze von
einer Person pro 15 Quadratmeter im Wasser- und Ruhebereich, die
Kapazität anderer ähnlicher Betriebe darf 30 Prozent nicht
überschreiten.
Casinos und Spielhallen:
Mit ähnliche Regeln bedingte die
Regierung die Möglichkeit, den Betrieb von Casinos wieder
aufzunehmen. Die Besucherzahl ist auf eine Person pro 15 Quadratmeter
Innenfläche beschränkt, und mindestens zwei Meter Abstand müssen eingehalten werden. Auch in diesen Einrichtungen gilt es, Mund und
Nase zu schützen, und der Nachweis eines negativen Tests, einer
Impfung oder einer Genesung.
Veranstaltungen:
Die Lockerungen wirkten sich auch auf
die Besucherzahlen von Kongressen und Tagungen aus. Bisher waren
diese Veranstaltungen mit der Teilnahme von maximal 50 Personen im
Innenbereich und 100 im Außenbereich erlaubt, nun können bis zu 250
Personen Indoor und Outdoor daran teilnehmen. Auch für
Indoor-Sportplätze und Fitnesscenter, die seit Mitte Mai für die
Öffentlichkeit zugänglich sind, haben sich die Maßnahmen geändert.
Ab 1. Juni können die Menschen die Umkleideräume wieder benutzen
und die Kapazität wurde für einen Besucher pro 15 Quadratmeter
ausgeweitet. Zuvor war noch die Besucherzahl auf 30 Personen pro
Sportplatz limitiert. Genauso können auch Outdoor-Schulen wieder
betrieben werden, die im vergangenen Frühjahr aufgrund des
Coronavirus verboten waren. Voraussetzung für die Teilnahme ist auch
in diesem Fall die Vorlage eines negativen Coronavirus-Tests oder der
Nachweis einer Impfung bzw. Genesung.
Kultur:
Bereits am vergangenen Montag hatte die
Regierung beschlossen, dass ab 1. Juni Gruppenführungen für maximal
zehn Personen in Museen, Galerien und an Denkmälern stattfinden
dürfen. Bei Nachweis eines negativen Testergebnisses bzw. Impfungs-
oder Genesungsnachweis können bis zu 30 Personen an einer Führung
teilnehmen. Bisher waren nur Einzelbesichtigungen möglich. Mit der
selben Personenanzahl ist nun auch der Chorbetrieb wieder möglich.
Aber auch für die Chormitglieder gilt Abstand, 3G-Nachweis und
Maskenpflicht, allerdings nur wenn sie
nicht singen.
Einreise nach Tschechien:
Die Einreise ist seit 1. Juni für
Geimpfte und Genesene frei, allfällige Quarantäneauflagen fallen
für diese Personen weg. Als "Geimpft" gilt man ab dem 22.
Tag nach dem Erststich bei zweistufigen Impfungen bzw. ab dem 15. Tag
nach einstufigen Impfungen. In Österreich oder Deutschland
ausgestellte Zertifikate werden in Tschechien anerkannt, sofern sie
auch auf Englisch verfügbar sind. "Genesen" ist man bis zu
180 Tage nach Ausstellung der Bestätigung, dass man von Covid-19
genesen ist. Auch hier werden die Dokumente aus den Nachbarstaaten
anerkannt, sofern sie über eine englische Sprachversion verfügen.
Ungeimpfte müssen einen negativen
Covid-Test vorlegen (Antigen max. 24 Stunden alt, PCR max. 72
Stunden). Mit diesem Test darf man sich grundsätzlich 12 Stunden in
Tschechien frei bewegen, wenn man über ein Nachbarland auf dem
Landweg eingereist ist, sogar 24 Stunden. Deutschland und die Schweiz
sind im Gegensatz zu Österreich immer noch als "rote"
Länder gelistet. Wer länger als 24 Stunden im Land bleiben will,
muss daher in Selbstisolation und kann sich frühestens nach 5 Tagen
mittels PCR freitesten.
Weitere Informationen für die Einreise aus Deutschland:
Weitere Informationen für die Einreise
aus Österreich:
Kommentar: In der Praxis sieht es so aus, dass vor allem in der Gastronomie kaum auf die Vorschriften geachtet wird. Der Selbsttest ist eine Pseudomaßnahme die eigentlich nicht kontrollierbar ist. Tschechischen Staatsbürgern ist es außerdem gesetzlich möglich, im Falle einer Kontrolle die Aussage gegenüber den Behörden (Polizei/Hygienebehörde), ob sie einen Test mitführen, zu verweigern. Die Kontrollbehörden selbst sind sich der Sinnlosigkeit der Anordung bewusst und wehren sich gegen die Kontrolltätigkeit. Laut den tschechischen Medien wurden auch noch keine Strafen verhängt. Für Ausländer ist es trotzdem empfehlenswert einen Test mit sich zu führen. Abschließend kann man sagen, die Tschechen haben großteils die Corona-Pandemie abgehakt und sind zu alten Lebensformen zurückgekehrt, also nicht davon ausgehen, dass die obengenannten Vorschriften wirklich befolgt werden.
9.6., 17h
U Partíka
Litvínov (Region Aussig),
Valdštejnská 282
17.6., 19h
Restaurace Sněmovna
Prag 1, Jakubská 5
18.6., 18.30
Schloss Preitenstein
Nečtiny (Region Pilsen),
Hrad Nečtiny 1
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ENGLISCHSPRACHIGE VERANSTALTUNGEN
IN TSCHECHIEN:
12.6., 16.30
Villa Rudolfa
Černošice
(Central Bohemia),
Zdeňka Lhoty 469
12.-14.7.
Palais Czernín
Prague 1, Loretánské nám. 5
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NETWORKING IN TSCHECHIEN: